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Solardeckel aufgehoben – das gilt nach GEG 2020

© hfox – stock.adobe.com

Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das der Bundesrat am 03.07.2020 beschlossen hat, hat die Bundesregierung auch über den aktuell noch geltenden „Solardeckel“ entschieden: Dieser wird mit Inkrafttreten des GEG 2020 zugunsten des Ausbaus der Solarenergie abgeschafft. Daraus ergeben sich Neuerungen für Unternehmen der Solarbranche.

GEG 2020: Solardeckel wird aufgehoben

Das am 03.07.2020 beschlossene Gebäudeenergiegesetz folgt dem Wunsch nach einer einheitlichen Regelung zur energetischen Versorgung. Genauer fasst es folgende Gesetzestexte in einer Regelung zusammen:

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Energieeinspargesetz (EnEG)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG)

Die wichtigsten Neuregelungen der energetischen Anforderungen von Bestandsgebäuden und Neubauten sowie den Primärbedarf von Gebäuden fasst der Beitrag „Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 01.11.2020 in Kraft – Neuerungen für Neubauten und Gebäude im Bestand“ zusammen. Für die Solarbranche von größter Bedeutung ist jedoch die Aufhebung des Solardeckels.

Aufhebung des Solardeckels wird noch vor Inkrafttreten des GEG wirksam

Mit dem Beschluss des neuen GEG hat der Bundesrat die Deckelung zur finanziellen Unterstützung von PV-Anlagen aufgelöst, sodass die Ökostrom-Umlage auch zukünftig neue Solaranlagen fördern wird. Die Aufhebung des Solardeckels ist bereits einen Tag nach Veröffentlichung des GEG im Bundesgesetzblatt wirksam, während das GEG erst drei Monate später in Kraft tritt.

Solardeckel begrenzt aktuell staatliche Unterstützung

Aktuell beschreibt der „Solardeckel“ eine Fördermaßnahme des Staates, die die Regierung 2012 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt hat. Genauer unterstützt die Bundesregierung mit dem Solardeckel installierte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nur solange, bis sie einen Gesamtwert von 52 Gigawatt Strom in Deutschland erzeugt haben. Wird dieser Wert überschritten, entfallen aktuell jegliche staatliche Förderungen für die PV-Anlagen, was enorme finanzielle Engpässe für die Solarbranche mit sich bringt. Nach Hochrechnungen ist der Grenzwert des Solardeckels voraussichtlich im Herbst 2020 erreicht, weshalb der Beschluss im GEG 2020 die Solar-Unternehmen vor dem Stopp der staatlichen Förderung schützt.

Ohne die Aufhebung des Solardeckels im GEG 2020 würden alle neu angebrachten Solaranlagen keine garantierte finanzielle Förderung des Staates mehr bekommen, die bis zu 750 Kilowatt-Peak Leistung erbringen und nach dem Erreichen des Ausbaustands von 52 Gigawatt installiert werden. Zurzeit erhalten Unternehmen vom Staat eine gesetzliche Vergütung, wenn ihre Anlagen den erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Ausbau der erneuerbaren Energien zurzeit gehemmt

Die Finanzbremse durch den Solardeckel hemmt den kompletten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland, da langfristig weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem erschwert der Solardeckel das Klimaschutzprogramm 2030 bzw. den Klimaschutzplan 2050. Geplant ist, dass bis 2030 65 % des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbar erzeugtem Strom bestehen soll, was der Solardeckel derzeit noch bremst.

Um diese Entwicklung zu verhindern, hat der Bundesrat im GEG beschlossen, den aktuell geltenden Solardeckel unwirksam zu machen. Damit bewahrt er die Solarbranche vor eventuellen Nachfragerückgängen und finanziellen Einbußen.

Mit der Aufhebung des Solardeckels lohnt sich die Installation von Solaranlagen wieder mehr, was auch den Elektroinstallationsbetrieben mehr Aufträge einbringen könnte. Bei der Installation, Inbetriebnahme und Wartung von PV-Anlagen haben Unternehmen der Solarbranche einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Das „Ausführungshandbuch Photovoltaik-Anlagen“ liefert Fachkräften für PV-Anlagen wie Installateuren, Monteuren oder Solarteuren alle relevanten Vorgaben aus Verordnungen und Gesetzestexten zum schnellen Nachschlagen und rechtskonformen Umsetzen in der Praxis.

Hintergrund zum GEG 2020

Am 18.06.2020 hatte der Bundestag den Gesetzesentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz beschlossen, bevor der Bundesrat das Gesetz am 03.07.2020 abgesegnet hat. Am 13.08.2020 wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheinen und anschließend am 01.11.2020 in Kraft treten. Der Beschluss zum Solardeckel wird allerdings bereits am 14.08.2020 rechtswirksam.

Quellen: Bundesrat, E.ON, Forum Verlag Herkert

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Photovoltaik

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