Solarmodule stichprobenartig testen
Egal wie gut der Ruf eines Herstellers von Solarmodulen ist, Experten raten Anlagenbetreibern und Installateuren die Module bei Anlieferung einer Stichprobe zu unterziehen. Nur so können mangelhafte Chargen oder Module, die bei der Lieferung beschädigt wurden, frühzeitig erkannt werden. Diese Prüfung lohne sich außerdem nach der Installation und vor Ablauf der Produktgarantie. Der Mangel tritt dann in Form von Zellbrüchen auf.
Das Problem ist, dass Solarmodule mechanischen Belastungen standhalten müssen: Die Lieferung ist die erste Belastung, danach folgt die Installation. Auch im Betrieb müssen die Module Belastungen wie Schneelasten, Sturm und Hagel trotzen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Modultypen sehr unterschiedliche mechanische Belastungen aushalten. Das hängt von den verwendeten Materialien und der Fertigung ab.
Installateure von Solaranlagen sollten sich die Zeit für die Prüfung nehmen
Weil die Prüfung der Solarmodule auf der Baustelle nicht nur Kosten verursacht (z. B. weil eine Spezialfirma damit beauftragt wird), sondern auch organisatorisch getaktet werden muss, sehen viele Installateure die Prüfung eher skeptisch. Das ist zwar verständlich, aus Selbstschutz sollten sie die Stichprobe dennoch in Betracht ziehen.
Denn die Verantwortung für die mangelnde Qualität könnte auf den Installateur übergehen: Zum einen könnte es auf ihn zurückfallen, wenn mangelhafte Module in einer Lieferung gefunden werden, weil er den Lieferanten ausgesucht hat. Zum anderen handelt er nicht mehr in gutem Glauben, wenn die Solarmodule mit hoher Wahrscheinlichkeit schon in wenigen Jahren in Betrieb nicht mehr die versprochene Leistung erbringen.
Reklamation von mangelhaften Solarmodulen
Ist ein Fehler erkannt, müssen die mangelhaften Solarmodule reklamiert werden. Ob die Reklamation erfolgreich verläuft, hängt letztlich von den Vertragsbedingungen ab. Gemeint sind die Vertragsbedingungen vom Installateur zum Großhändler, vom Großhändler zum Hersteller und vom Kunden zum Installateur.
Damit zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Installateure von Solaranlagen ihre Rechte und Pflichten kennen, wenn sie mit dem Anlagenbetreiber einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder einen Werklieferungsvertrag abschließen. So ist der Installateur im Falle eines Werkvertrags u. a. verpflichtet, „das Werk“ mangelfrei zu verschaffen.
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Quelle: Gentner Verlag GmbH, „Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen“