VDI 6023 Blatt 1 Entwurf: der aktuelle Stand
Der Entwurf zum Blatt 1 der VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ liegt seit Mai 2020 vor und konkretisiert den ersten Entwurf aus September 2018, der noch unter dem Namen VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 1 veröffentlicht wurde.
Auffällig ist, dass der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) bereits beim ersten Entwurf nicht mehr an der Erstellung der Richtlinie beteiligt. Und auch der BTGA/ZVSHK (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V./Zentralverband Sanitär Heizung Klima) wird im Entwurf Mai 2020 nicht mehr genannt.
Wann die VDI 6023 Blatt 1 nun in der endgültigen Fassung erscheint, ist noch unklar. Die Einspruchsfrist beim VDI (Verein Deutscher Ingenieure) endete am 31.07.2020. Bis zu diesem Datum konnte die Fachwelt noch Anmerkungen einreichen. Es ist also davon auszugehen, dass sich noch die ein oder andere Anpassung gegenüber dem Entwurf ergibt. Das bereits bekannte neue Inhaltsverzeichnis sollte jedoch nicht mehr geändert werden.
Eine übersichtliche Gegenüberstellung des Inhaltsverzeichnisses der aktuell geltenden VDI/DVGW 6023 vom April 2013 und der VDI 6023 Blatt 1 Entwurf vom Mai 2020 enthält das „Handbuch Trinkwasservorschriften“. Das Buch bietet alle wichtigen Vorschriften im Bereich Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen.
VDI 6023: mögliche wichtige Änderungen in Blatt 1
Der VDI betont in der Einleitung des Entwurfs zur VDI 6023 Blatt 1, dass das bestehende Regelwerk nur um spezifische hygienische Aspekte wie z. B. Legionellen im Trinkwasser oder Pseudomonas aeruginosa ergänzt wird, jedoch nicht bestehende Anforderungen ersetzt werden. Der Entwurf VDI 6023 Blatt 1 enthält zudem eine Vielzahl von Vorgaben für die Praxis und schließt die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit ein.
Ausgewählte mögliche Änderungen sind:
Erweiterte Rechtspflichten für Unternehmen und sonstige Inhaber
Die wohl weitreichendste Änderung ergibt sich aus der folgendenden vermeidlich kleinen Änderung:
Die VDI/DVGW 6023 regelt noch unter „Anwendungsbereich“, dass die „Anforderung auf Dritte delegiert werden kann“. Das soll sich mit der VDI 6023 Blatt 1 ändern. Hier heißt es unter „wichtiger Hinweis 2“, dass die Anforderungen nicht vollständig an Dritte delegiert werden können.
Für Unternehmer und sonstige Inhaber könnte diese Änderung mit weitreichenden Rechtspflichten verbunden sein. Um die Rechtspflichten zu erfüllen, muss im konkreten Einzelfall der Nachweis erfolgen, dass mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen wurde.
Dass das zu Mehraufwand (z. B. Änderung bestehender Verträge) führt, können sich Betreiber einer Trinkwasser-Installation gut vorstellen. Bereits jetzt sind sie verpflichtet, geeignete Trinkwasserlabore direkt zu beauftragen.
Ob sich diese Änderung bis zur endgültigen Fassung der VDI 6023 Blatt 1 durchsetzt, bleibt abzuwarten. In jedem Fall erhöht sich für Betreiber einer Trinkwasser-Installation der Aufwand in Bezug auf die Überprüfung der Trinkwasserqualität und mitunter auch die Kostendie. Die Unternehmen und sonstige Inhaber sollten vorsorglich Mitteilungen über gefahrsteigernde Umstände an die Haftpflichtversicherung mitteilen.
Punkt 4 „Abkürzungen“ entfällt
Bisher enthält Punkt 4 der VDI/DVGW 6023 gängige Abkürzungen. Diese sollen mit der VDI 6023 Blatt 1 entfallen, auch wenn die englischen Bezeichnungen für Kalt-, Warnwasser und Zirkulation sich noch nicht überall durchgesetzt haben. Hier sollten Betreiber einer Trinkwasser-Installation rechtzeitig entsprechend schulen.
Davon nicht betroffen ist die Kennzeichnungspflicht von Rohrleitungen nach DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“.
Planung sowie Errichtung und Inbetriebnahme
Die Änderungen im neuen Punkt 5 der VDI 6023 Blatt 1 „Planung sowie Errichtung und Inbetriebnahme“ werden wohl am umfangreichsten sein. So soll die neue Richtlinie auf die Tabellen 2 bis 8 verzichten, die der Bewertung von Mängeln dienten.
Anhänge A und D nicht mehr Teil der VDI 6023 Blatt 1
Die aktuell in der VDI/DVGW 6023 enthaltenen Anhänge A und D werden ausgelagert: Anhang A „Instandhaltung“ in die eigene VDI Richtlinie 3810 Blatt 2 und VDI 2023 Blatt 3 vom Mai 2020. Anhang D „Qualifikation von Personal“ in die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4, die im Juni 2020 erschienen ist.
Gerade die Qualifikation des Personals, das hygienerelevante Tätigkeiten ausführt, bzw. das entsprechende Weiterbildungs- und Informationsangebot wird in nächster Zeit an Bedeutung gewinnen (müssen). Denn die Trinkwasserhygiene gerät immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Quelle: „Handbuch Trinkwasservorschriften“