Due Diligence: Definition
Unter Due Diligence ist eine sorgfältige Prüfung eines Unternehmens zu verstehen. Übersetzt bedeutet Due Diligence "gebührende Sorgfalt". Das Unternehmen oder Teile davon werden dabei von einem potenziellen Käufer oder einem Geschäftspartner auf verschiedene Verhältnisse im Unternehmen analysiert.
Dem Käufer hilft diese Prüfung, möglichst alle Risiken zu identifizieren und alle notwendigen Informationen zu erlangen, u. a. zu Umsatzzahlen und Gesellschafterstrukturen oder zu heiklen Themen wie Wirtschaftskriminalität. Mit Due Diligence können aber auch Unternehmen ihre Interessen schützen (z. B. was den Schutz vor Korruption und Geldwäsche angeht) und sich absichern, wenn es um Geschäftsbeziehungen mit (internationalen) Geschäftspartnern geht.
Arten von Due Diligence
Die Durchführung einer Due Diligence wird von Fachleuten des Käuferunternehmens vorgenommen, wobei sich die Prüfung auf unterschiedliche Teilbereiche im Unternehmen bezieht. Demnach können im Rahmen einer Due Diligence folgende Aspekte geprüft werden:
- Marktanalyse
- finanzielle Lage
- rechtliche Aspekte
- steuerliche Aspekte
- kulturelle Aspekte
- technische Aspekte
- mitarbeiterbezogene Aspekte
- umweltbezogene Aspekte
Beispiele für Due Diligence: Was wird geprüft?
Untersucht werden u. a. der Sitz der Firma, die Berichterstattung über die Firma oder den Geschäftspartner, Red Flags, Sanktionslisten, Bilanzen, Umsatzzahlen oder mögliche Verbindungen zur Wirtschaftskriminalität. Von einzelnen Personen können u. a. Identitätsnachweise eingefordert oder deren politische Verbindungen abgefragt werden.
Gesellschafter einer GmbH, die ihren Anteil veräußern wollen und dem Käufer dafür vielleicht brisante Informationen preisgeben müssen, bewegen sich ebenfalls im Rahmen der Due Diligence. Welcher Informationsanspruch dem Gesellschafter dabei eingeräumt werden kann und wie es mit der Weitergabe der Informationen an Dritte aussieht, wird im Werk "Das GmbH-Recht" ausführlich beleuchtet. Sanktionslisten können ganz einfach mit dem Terrorlisten-Prüfprogramm "SanScreen" geprüft werden.
Quellen: Gabler Wirtschaftslexikon, "Das GmbH-Recht"