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"Was ist das Wachstumschancengesetz? – Zusammenfassung der Inhalte und aktueller Stand"


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Was ist das Wachstumschancengesetz? – Zusammenfassung der Inhalte und aktueller Stand

© adam121 – stock.adobe.com

Die deutsche Wirtschaft kann Hilfe gebrauchen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und will mit dem Wachstumschancengesetz entlasten. Geplant sind v. a. steuerpolitische Neuerungen, wie etwa erhöhte Abschreibungen beim Kauf von Wohnungen, die Einfuhr einer Zinshöhenschranke und Maßnahmen zur Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung. Aber was genau bedeutet das neue Wachstumschancengesetz und wer profitiert davon?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet das Wachstumschancengesetz?
  2. Wann wird das Wachstumschancengesetz beschlossen?
  3. Was steht im Wachstumschancengesetz? – Inhalte
  4. Fazit: Was bringt das Wachstumschancengesetz?

Was bedeutet das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das die Wirtschaftskraft, Investitionen und Innovationen am Wirtschaftsstandort Deutschland fördern soll. Auch entsprechende Steuervereinfachungen sind vorgesehen, ebenso wie Maßnahmen für mehr Steuerfairness in Deutschland. Das soll die Liquidität von Unternehmen erhöhen und sie dazu bewegen, dauerhaft mehr Innovationen an deutschen Standorten zu tätigen.

Hintergrund: Die deutsche Wirtschaft und öffentlichen Haushalte sind aktuell von verschiedensten Krisen betroffen, wie z. B. dem Ukrainekrieg, der Corona-Pandemie und dem Klimawandel. Hinzu kommen Herausforderungen durch die Dekarbonisierung, den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel.

Um trotz dieser Umstände für mehr Wachstum, Investition und Innovationen in Deutschland zu sorgen, entwickelte die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz. Es soll die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern, die die begrenzen Spielräume der öffentlichen Haushalte berücksichtigen und Unternehmen entlasten, aber gleichzeitig für mehr unternehmerischen Mut sorgen.

Wann wird das Wachstumschancengesetz beschlossen?

Noch ist das Wachstumschancengesetz nicht in Kraft getreten. Der entsprechende Regierungsentwurf wurde am 30.08.2023 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 17.11.2023 im Bundestag beschlossen. Ursprünglich sollte das Gesetz im Dezember 2023 vom Bundesrat final verabschiedet werden.

Allerdings kann sich das Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes verzögern, da in der Bundesratssitzung vom 24.11.2023 beschlossen wurde, einen Vermittlungsausschuss hinzuzuziehen. Die Länder hatten kritisiert, dass der Bundestagsbeschluss vom 17. November die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus seiner vorherigen Stellungnahme nur punktuell übernommen habe. 

Wurde der Entwurf im Vermittlungsausschuss erfolgreich nachverhandelt, muss das Wachstumschancengesetz noch einmal von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Erst mit abschließender Gegenzeichnung der Bundesregierung und Unterschrift des Bundespräsidenten kann das Wachstumschancengesetz am Ende im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dabei sollen die meisten Punkte bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten sollen.

Was steht im Wachstumschancengesetz? – Inhalte

Das Wachstumschancengesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die das Steuerrecht in Deutschland betreffen (Steuerentlastungen bis 2028 geplant). Sie sollen für mehr Fairness im Steuersystem sorgen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Landes am internationalen Markt erhöhen.

Zu den angedachten Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes gehören folgende Punkte:

Ziel Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen der Wirtschaft
  • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft für mehr Klimaschutz (= Kernpunkt des Wachstumschancengesetzes)
  • Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Anhebung der GWG-Grenze (für geringwertige Wirtschaftsgüter) von 800 auf 1.000 Euro und Verbesserung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG für mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Bürokratieabbau bei Abschreibungsmöglichkeiten von Sammelposten
  • Änderung der Thesaurierungsbegünstigung
  • Höhere Attraktivität der Körperschaftsbesteuerung gem. § 1a KStG
Vereinfachung des deutschen Steuersystems
  • Vereinfachung des Meldeverfahrens für Kassen
  • Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze von 600 auf 5.000 Euro
  • Auflösung des Schriftformerfordernisses im Riester-Verfahren durch elektronische Datenermittlung
  • Anhebung der Grenzen zur Buchführungspflicht bestimmter steuerpflichtiger Personen und Erweiterung der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
  • Erhöhung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro
  • Ausweitung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 auf 1.000 Euro
  • Vereinfachung der Lohnsteuerberechnung von tarifermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn
  • Befreiung von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten für Kleinunternehmer
  • Erhöhung der Freigrenze beim Quellensteuereinbehalt von 5.000 auf 10.000 Euro
  • Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters für den Ausbau der Digitalisierung von Spendenverfahren
  • Definition einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erhöhung des Schwellenwerts zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro
Modernisierung des Steuerrechts
  • Änderung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung (mithilfe einer Verlängerung des Übergangszeitraums zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung bis 2058 und einer Änderung der Besteuerungsanteile)
    → Ziel: Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Renten
  • Abstimmung der Abgabenordnung und anderer Steuergesetze auf das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  • Einführung neuer Vereinfachungsregeln zur Steuerschuldnerschaft von Leistungsempfängern
Ausbau der Steuerfairness
  • Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen
  • Vermeidung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen bei der Immobilienanlage von Investmentfonds
  • Bestimmung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
  • Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
  • Einführung einer Zinshöhenschranke

Durch das Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung u. a. auch den Wohnungsbau fördern. Hierfür soll es die Möglichkeit geben, befristet eine geometrisch-degressive Abschreibung für Gebäude mit fallenden Jahresbeträgen in Anspruch zu nehmen. Dies ist allerdings nur für Wohngebäude vorgesehen, deren Herstellung nach dem 30.09.2023 begonnen hat und vor dem 01.10.2029 startet.

Außerdem soll das Wachstumschancengesetz die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Dienstwagen (Elektroautos) anpassen. So soll der Höchstbetrag zur Abschreibung bzgl. des Bruttolistenpreises von 60.000 auf 70.000 Euro angehoben werden, sofern der jeweilige elektronische Dienstwagen nach dem 31.12.2023 angeschafft wurde. 

→ Nähere Informationen rund um Abschreibungen, Lohnabrechnungen und andere steuerliche Grundlagen für Unternehmen vermitteln die Seminare „Bilanzen – lesen, verstehen, interpretieren“, „Elektronische Rechnungen“ und „Update: Entgeltabrechnung“. Sie unterstützen Verantwortliche im Rechnungswesen dabei, die steuerrechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen – wie es etwa das geplante Wachstumschancengesetz fordert.

Auch wenn der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, lässt sich bereits absehen, welche Gesetze im Rahmen des Gesetzes angepasst werden sollen.

Betroffene Gesetze

Um die o. g. Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes umzusetzen, sollen insbesondere folgende Gesetze verabschiedet bzw. geändert werden:

  • Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaschutzInvPG, neues Gesetz)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
  • Abgabenordnung (AO)
  • Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
  • Körperschaftsteuergesetz (KStG)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Investmentsteuergesetz (InvStG)
  • Forschungszulagengesetz (FZulG)
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
  • Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)

Fazit: Was bringt das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz soll der deutschen Wirtschaft wieder zu mehr Stärke verhelfen. Durch die aktuellen nationalen wie internationalen Herausforderungen entwickelt sich die Wirtschaftskraft in Deutschland nicht wie geplant. Mit dem Gesetz will die Gesetzgebung neue Anreize für Unternehmen schaffen, stärker in ihre deutschen Standorte zu investieren. Die geplanten Maßnahmen stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung.

So befürchtet u. a. die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände massive Steuerausfälle für Kommunen von über drei Milliarden Euro pro Jahr. Entsprechend fordert die Vereinigung, dass die Bundesregierung diese Ausfälle kompensiert. Der Bundesrat bezeichnet die im Regierungsentwurf geplante Klimaschutz-Investitionsprämie als „zu verwaltungsaufwändig und bürokratisch“.

Allerdings gibt es auch positive Stimmen. So äußerten sich etwa die führenden Wirtschaftsverbände größtenteils optimistisch. Positiv beurteilten sie beispielsweise die geplanten Anpassungen der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, ebenso wie die Erhöhung der Grenzen für Sofortabschreibungen bei GWG und die verbesserten Sonderabschreibungen.

Daher ist noch abzuwarten, inwiefern die Inhalte des Wachstumschancengesetzes bis zur finalen Veröffentlichung an die vorhandenen Kritikpunkte und Stellungnahmen angepasst werden. Um dabei keine wichtigen Neuerungen in den Bereichen Verwaltung und Wirtschaftsrecht zu verpassen, gibt es den „VORSCHRIFTENMONITOR“. Er informiert, sobald es relevante rechtliche Änderungen gibt, und liefert praktische Handlungstipps zur Umsetzung der neuen Vorgaben.

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Quellen: BundesfinanzministeriumBMF-MonatsberichtIHK München

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