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Mittelaltermarkt 2023 – Endlich können historische Märkte und andere Veranstaltungen wieder wie gewohnt stattfinden

© Stephan Böhm – stock.adobe.com

Rhythmische Trommel und Fanfaren-Musik, bunte historische Gewänder, die ganze Stadt wirkt wie aus einer andere Zeitepoche – es duftet nach Essen und an jeder Ecke wartet ein anderes Spektakel. Einmal einem waschechten Schmied über die Schulter schauen oder selbst einmal in die Rolle eines Ritters schlüpfen: Mittelaltermärkte sorgen sowohl bei Klein und Groß für Begeisterung. Egal ob mittelalterliche Tänze, Fahnenschwinger, Schwertkämpfe, Feuerspucker oder nachgespielte historische Schlachten – für jeden ist etwas dabei. Doch neben viel zu sehen, bürgen diese Attraktionen auch Gefahren und Risiken. Deshalb müssen insbesondere Veranstalter eines Mittelaltermarkts auf diverse Punkte achten.

Inhaltsverzeichnis 

  1. Was ist ein Markt im Sinne des Gesetzes? 
  2. Sicherheit auf dem Mittelaltermarkt: Schutz aller Beteiligten 
  3. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen für Mittelaltermärkte

Was ist ein Markt im Sinne des Gesetzes? Rechtliche Voraussetzungen für einen Markt 

Nach § 60b Abs. 1 Gewerbeordnungsind Volksfeste „regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern unterhaltende Tätigkeiten (…) ausüben und Waren anbieten, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.“  

Was heißt das nun? Neben Schaustellungen und Musikaufführungen finden unterschiedliche unterhaltende Vorstellungen auf einem Volksfest statt. Dazuzählen auch Schau-, Belustigungs- und Fahrgeschäfte, Schieß-, Los- undWurfbuden sowie andere Angebote dieser Art. MarkttypischeWaren sind Vergnügungs- und Scherzartikel, Luftballons, Hüte, Andenken, kleines Spielzeug, günstiger Modeschmuck, Schnitt- und Topfblumen, außerdem bestimmte Lebensmittel, wie abgefüllte Getränke und traditionelle Süßwaren (Lebkuchenherzen, Magenbrot, Zuckerwatte, Früchte im Schokoladenmantel, gebrannte Nüsse, usw.)auch Imbissstände aller Art gehören dazu,diese fallen jedoch teilweise unter das Gaststättenrecht. 

Spezialmärkte

Spezialmärkte nach § 68 Abs. 1 Gewerbeordnung sind „regelmäßig, in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern bestimmte Waren, z. B. Töpferwaren, Antiquitäten, Münzen, Kleinvieh, usw., anbieten. Die angebotenen Waren müssen ein gemeinsames, prägendes Merkmal aufweisen, das sich auf die Beschaffenheit der Waren, ihren Verwendungszweck oder ihr Alter bezieht.“  

→ Sind daneben auch Imbissstände vorhanden, muss deren Anzahl in einem untergeordneten Umfang sein.  

Weitere relevanteBestimmungen für die Genehmigung von Mittelaltermärkten sind2023 die Sondernutzungserlaubnis bzw. eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO, für Veranstaltungen, die auf einer Fläche mit öffentlichem Verkehr stattfinden. Diese ist notwendig, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr eingeschränkt oder unmöglich wird 

Alkoholgenuss?

Beabsichtigt ein Veranstalter den Ausschank von alkoholischen Getränken muss dafür eine zusätzliche Genehmigung eingeholt werden. Ist innerhalb des historischen Markts ein Bereich explizit für Kinder und Jugendliche ausgewiesen, kann an diesen Stellen aus Gründen des Jungenschutzes die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten werden.  

Sicherheit auf dem Mittelaltermarkt: Schutz aller Beteiligten 

Vor allem historische Innenstädte, Klöster, Burgen und Schlossanlagen bieten eine authentische Kulisse für einen Mittelaltermarkt. Egal ob Wikinger- oder Römerlager, Turnierplätze oder historische Jahrmärkte, alle versprechen ein historisches Spektakel. Auch wenn sich der Aufenthalt dort anfühlt wie eine Zeitreise, gelten doch die aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Die Herausforderung besteht darin, ein möglichstgeschichtsgetreuesErlebnis zuerreichen, ohne dabei die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher zu gefährden.  

Die Sicherheitsanforderungen für solche Veranstaltungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Dies führt dazu, dass jedes Bundesland und jede Kommune unterschiedliche Auflagen festlegt, was weder im Sinne der größeren Besuchersicherheit noch im Sinne der Veranstalter ist. Dennoch muss die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden. Bei den im folgenden erwähnten Veranstaltungen handelt es sich um Events, die im Freien stattfinden und nicht baulich abgegrenzt sind, das heißt die Besucher können die Veranstaltungsfläche jederzeit ungehindert über öffentliche Verkehrswege betreten oder verlassen. Das bedeutet aber auch, dass die Versammlungsstättenverordnung für diese Fälle nicht gilt. 

→ Feuerlöscher sollten einerseits jederzeit griffbereit sein, andererseits aber nicht sofort ins Augefallen, um den historischen Gesamteindruck nicht zu stören.  

Flucht- und Rettungswege 

Auch auf Mittelaltermärkten gilt 2023, dass Flucht- und Rettungswege für die Besucher und Teilnehmer gewährleistet sein müssen. Das bedeutet, dassAufbauten und Lager so anzuordnen sind, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ungehindert durchfahren könnten. Die Breite des gesamten Rettungswegs im Freien muss mindestens 1,20 m je 600 Personen und bei anderen Versammlungsstätten 1,20 m je 200 Personen betragen 

Jugendschutzauf Mittelaltermärkten

In der Regel sind mit Mittelaltermärkten keine besonderen jugendschutzrechtlichen Probleme verbunden. Sollen allerdings historische Kampfszenen nachgestellt werden, die um der Authentizität willen realitätsnah geführt werden, ist in Absprache mit dem Jugendamt und dem Veranstalter eine Altersbegrenzung für Kinder zu prüfen. 

Lärmschutz

Ebenso sind die Regeln des Lärmschutzes zu beachten. Dabei sind die Wünsche der Besucher und die der Anwohner teilweise nur schwer vereinbar.  

Die meisten Mittelaltermärkte finden im Sommer statt, wenn es erst spät dunkel wird.Wenn beispielsweise bei einem Fackelzug die Dunkelheit die Spuren des modernen Lebens verschwimmen lässt, können sich die Besucher erst recht in die historische Zeit zurückversetzt fühlen.  

In der Folge kollidieren lange Öffnungszeiten besonders in den historischen Innenstädten und Ortskernen oft mit dem Interesse der Anwohner an einer geregelten Nachtruhe. Bei der Planung von Mittelaltermärkten 2023 ist daher darauf zu achten, dass die Gesamtzahl der Tage, an denen erhöhte Lärmgrenzwerte zulässig sind, nicht überschritten wird und die Veranstaltungen grundsätzlich um 24 Uhr beendet sein müssen 

→ Zudem sollten die lautesten Elemente tagsüber stattfinden. 

Waffenrecht und Mittelalter

Ein wichtiger Bestandteil vieler Mittelaltermärkte sind zeitbezogene Schaukämpfe, nachgestellte Schlachten, Aufmärsche von Soldaten oder Nachtwächter mit Hellebarde. Grundsätzlich verbietet das Waffengesetz das Tragen von Waffen und Anscheinswaffen auf Veranstaltungen. Ausnahmen gelten jedoch für die Brauchtumspflege.  

Was unter die Brauchtumspflege fällt, wird durch objektive Kriterien bestimmt und nicht nach der Selbsteinschätzung der Beteiligten. Zusätzlich gilt, dass die Nutzung von Waffen nur ein notwendiger Bestandteil der Brauchtumspflege, nicht aber der alleinige oder überwiegende Grund sein darf.  

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen fürMittelaltermärkte in 2023 

Weitere Rahmenbedingungen für Marktveranstaltungen im öffentlichen Raum bilden oft Marktordnungen, in denen die Gemeinden die Rahmenbedingungen für regelmäßig stattfindende Märkte festlegen. Dazu gehört für Spezialmärkte,insbesonderein Form von historischen Märkten,die Definition wofür der Markt steht.  

Für einen Mittelaltermarktwäre eine ordnungsrechtliche Formulierung: „Gegenstand des Mittelaltermarktes als Spezialmarkt ist die Darstellung des mittelalterlichen Lebens und der mittelalterlichen Handwerkskunst.“  

Eine ähnliche Definition ist auch für Römermärkte, Wikingermärkte und andere historische Märkte denkbar. Zusätzlich werden in der Marktordnung in der Regeldie belegte Fläche, Veranstaltungsdauer, die Zulassungs- und Ablehnungskriterien sowie die Vorgaben für die Sicherheit. festgelegt.  

Wichtig:Zusätzlich kann die Zulassung eines Marktes an weitere Auflagen und Bedingungen geknüpft sein.  

Können Teilnahmebedingungen festgelegt werden?

Wird ein Mittelaltermarkt von privatwirtschaftlich organisierten Markt- oder Tourismusgesellschaften veranstaltet und nicht von der Gemeinde selbst als öffentliche Einrichtung, ist die Vorgabe allgemeiner Teilnahmebedingungen möglich. So kann z. B. eine historische Standgestaltung mit der damaligen Zeit entsprechenden Materialien, authentische Kleidung bzw. Kostüme und angepasste Sprache oder Transportmittel während des Marktgeschehens, bis hin zum Speiseangebot, alles vorgeschrieben werden. 

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