Arbeitszeugnis: Definition und Arten
Arbeitnehmer und Auszubildende haben nach Beendigung eines Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses einen Zeugnisanspruch. Denn mit dem Arbeitszeugnis können sie die (erworbenen) Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, wenn sie eine Bewerbung an den nächtsten Arbeitgeber schreiben. Dabei wird zwischen mehreren Arten des Arbeitszeugnisses unterschieden:
> Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Zeugnis muss lediglich Angaben über Art, Dauer und Ziel des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses sowie bei Auszubildenden über die erworbenen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten machen.
Formulierungsbeispiel für ein einfaches Arbeitszeugnis:
„Frau ..., geb. am ... in ..., stand in der Zeit vom ... bis ... in unseren Diensten. Sie erledigte die gesamte Korrespondenz und schrieb die Auftragsbestätigungen und Rechnungen für unseren Betrieb.
Ort/Datum: ...
Arbeitgeber: ... “
> Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus Angaben über Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers. Das qualifizierte Arbeitszeugnis stellt den Regelfall dar, muss aber vom Arbeitnehmer/Auszubildenden explizit gefordert werden.
> Zwischenzeugnis
Der Arbeitnehmer kann während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben, wenn sich der Tätigkeitsbereich verändert hat, er einen neuen Vorgesetzten bekommt oder das Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit beendet wird.
Formulierung und Formalien im Arbeitszeugnis
Beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses müssen Arbeitgeber und Personalverantwortliche darauf achten, dass es klar und verständlich formuliert ist. Gleichzeitig muss das Schreiben den Grundsätzen des Wohlwollens und der Wahrheit entsprechen. Wohlwollend heißt aber nicht, dass negative Aspekte gänzlich ausgespart werden müssen. Tun Arbeitgeber das, besteht die Gefahr, dass sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sich der neue Arbeitgeber auf die Inhalte verlässt und ihm dadurch ein Schaden entsteht.
In der Praxis kann das Schreiben eines Arbeitszeugnisses also zu einem "Seiltanz" ausarten. Deshalb hat sich eine sog. Zeugnissprache herausgebildet, die es Arbeitgebern ermöglicht, negative Aspekte wohlwollend zu umschreiben. Mittels Codes können so Informationen vermittelt werden, die vom neuen Arbeitgeber entsprechend verstanden und gewürdigt werden.
Formalien
Ein Arbeitszeugnis muss
- schriftlich (mittels eines Textverarbeitungsprogramms) geschrieben sein; Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
- in deutscher Sprache verfasst sein.
- in übliche Schriftgröße (z.B. 12 Pt.) angefertigt werden.
- auf Geschäftspapier geschrieben werden.
- den Begriff "Zeugnis" als Überschrift tragen.
- vom Aussteller mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben sein – nicht mit Bleistift.
- ein Ausstellungsdatum tragen. Hier muss das Datum des Ausscheidens verwendet werden, auch wenn das Zeugnis erst Wochen nach der Beendigung ausgestellt wird.
Hinweis: Ein Arbeitszeugnis muss keine abschließende Schluss- und Dankesformel enthalten.
Codes im Arbeitszeugnis: Dieser Note entspricht die Zeugnissprache
Mit welchen Codes können Arbeitgeber und Personalverantwortliche also die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers/Auszubildenden „benoten“, damit der neue Arbeitgeber sie richtig deutet und der Arbeitnehmer keine Berichtigung verlangt?
Diese Bewertungsbausteine sollen als Grundlage für das Verfassen eines Arbeitszeugnisses dienen:
Fachwissen/Fachkompetenz
Formulierung | Note |
„ ... verfügt aufgrund seiner hervorragenden Ausbildung und seines vielfältigen Fachwissens über eine große Fachkompetenz.“ | 1 |
„ .... verfügt über vielseitige Fachkenntnisse.“ | 2 |
„ ... verfügt über ein solides Fachwissen und ist in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.“ | 3 |
„ ... verfügt über Kenntnisse seiner Aufgaben, die sich durch ständige Fortbildung entwickeln lassen.“ | 4 |
„ ... hatte bei ihrer/seiner Tätigkeit stets die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse zu erarbeiten.“ | 5 |
Eigeninitiative/Einsatzbereitschaft
Formulierung | Note |
„ ... zeigte stets große Eigeninitiative und überzeugte durch sein/ihr vorbildliches Verhalten.“ | 1 |
„ ... ergriff von sich aus Initiative und setzte sich stets überdurchschnittlich für unser Unternehmen ein.“ | 2 |
„ ... zeigte stets Initiative und arbeitete engagiert an seinen Aufgaben.“ | 3 |
„ ... hat der eingeforderten Einsatzbereitschaft entsprochen.“ | 4 |
„ ... hat sich bemüht, der für seine/ihre Aufgaben geforderten Einsatzbereitschaft zu entsprechen.“ | 5 |
Zuverlässigkeit
Formulierung | Note |
„ ... arbeitet stets zuverlässig und sehr genau.“ | 1 |
„ ... arbeitete sehr zuverlässig und genau.“ | 2 |
„ ... erledigte die gestellten Aufgaben zuverlässig.“ | 3 |
„ ... arbeitete in der Regel zuverlässig und gewissenhaft mit.“ | 4 |
„ ... stellte sich bei ihrer/seiner Arbeit den Herausforderungen, genau und zuverlässig zu sein.“ | 5 |
Teamfähigkeit
Formulierung | Note |
„ ... arbeitete gern stets in einem Team mit.“ | 1 |
„ ... war auf Teamarbeit gut eingestellt.“ | 2 |
„ ... fügte sich in das Arbeitsteam gut ein.“ | 3 |
„ ... integrierte sich in das jeweilige Arbeitsteam.“ | 4 |
„ ... arbeitete im Team auf jeweilige Anweisung sachgerecht mit.“ | 5 |
Belastbarkeit/Flexibilität
Formulierung | Note |
„ ... zeichnete sich durch große Flexibilität und Belastbarkeit aus.“ | 1 |
„ ... war bei der Erledigung ihrer/seiner Aufgaben flexibel und belastbar.“ | 2 |
„ ... stellte sich stets flexibel und belastbar auf ihre/seine Aufgaben ein.“ | 3 |
„ ... es war ihr/ihm bewusst, dass gestellte Aufgaben nur flexibel zu bewältigen sind.“ | 4 |
„ ... war bemüht sich ihrer/seiner Arbeitsweise flexibel den Belastungen zu stellen.“ | 5 |
Bewertungsbausteine für ein Arbeitszeugnis: die Zufriedenheitsskala
Leistungsbeurteilung
Formulierung | Note |
„ ... hat alle gestellten Aufgaben und Projekte immer zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.“ | 1 |
„ ... hat die gestellten Aufgaben zur vollen Zufriedenheit ausgeführt.“ | 2 |
„ ... wir waren mit den Leistungen voll zufrieden.“ | 3 |
„ ... hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ | 4 |
„ ... hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.“ | 5 |
Persönliches Verhalten
Formulierung | Note |
„ ... Ihr/Sein persönliches Verhalten war stets vorbildlich.“ | 1 |
„ ... Ihr/Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.“ | 2 |
„ ... Ihr/Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war höflich und korrekt.“ | 3 |
„ ... Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war ohne Beanstandung.“ | 4 |
„ ... Es fiel ihm/ihr schwer, sich in die betriebliche Ordnung einzufügen.“ | 5 |
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Quellen: „Das neue Berufsbildungsrecht“, „Themenbrief Arbeitsrecht“, „Abmahnung und Kündigung“