Burnout: Definition
Burnout ist ein Begriff aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „ausgebrannt sein“. Das Burnout-Syndrom beschreibt einen Zustand tiefer geistiger, körperlicher und emotionaler Erschöpfung. Die Betroffenen machen häufig Fehler und können sich schlecht auf ihre Aufgaben konzentrieren.
Burnout erkennen: Auf diese Symptome sollten Arbeitgeber achten
Burnout ist eine Krankheit, welche sich langsam und schleichend manchmal über Jahre hinweg im Körper ausbreitet. Burnout läuft meist in den folgenden sieben Phasen ab:
- Die frühe Anfangsphase
In der frühen Phase steckt ein Betroffener des Burnout-Syndroms meist extrem viel Zeit und Energie in seine Aufgaben. Das kann frei aus Idealismus oder Ehrgeiz passieren. Es kann aber auch aus dem Alltag heraus geschehen, durch Mehrfachbelastungen, z. B. durch die Pflege eines Angehörigen oder aus Angst vor dem Verlust des Jobs. - Reduziertes Engagement
Das in der Anfangsphase typische Überengagement kippt ab einem gewissen Punkt in eine Erwartungshaltung. Die Betroffenen erwarten, dass der Arbeitgeber ihnen etwas für ihren großen Einsatz zurückgibt. Wird diese Erwartungshaltung enttäuscht, rutschen sie in eine starke Frustration. - Emotionale Reaktionen
Wenn das überhöhte Engagement langsam in Frustration kippt, macht sich häufig Desillusionierung breit. Dabei erkennen Betroffene, dass die Realität nicht den eigenen Wünschen entspricht. Sie geben dann entweder der Umwelt oder sich selbst die Schuld dafür. - Abbau, schwindende Leistungsfähigkeit
Die starke emotionale Belastung und sinkende Motivation schlagen sich nach einiger Zeit in schlechten Leistungen nieder. Die Betroffenen vergessen dann häufig Termine und machen immer mehr Flüchtigkeitsfehler. - Verflachung und Desinteresse
Der mit dem Burnout-Syndrom verbundene Energiemangel führt irgendwann auch zu einem emotionalen Rückzug. Betroffene reagieren zunehmend gleichgültig, fühlen sich gelangweilt, geben Hobbys auf und ziehen sich von Familie und Freunden zurück. - Psychosomatische Störungen
Die enorme psychische Belastung zieht irgendwann körperliche Beschwerden nach sich. Solche psychosomatischen Anzeichen zeigen sich aber teils auch schon in der Anfangsphase des Burnouts. - Verzweiflung
In der letzten Burnout-Stufe verstärkt sich das Gefühl der Hilflosigkeit zu einem generellen Gefühl der Hoffnungslosigkeit. Dem Betroffenen erscheint das Leben in dieser Phase als sinnlos.
Allerdings durchlaufen nicht alle Betroffenen von Burnout alle Phasen. Einige überspringen vielleicht den ein oder anderen Schritt.
Anzeichen Burnout
Einige Symptome, die auf Burnout deuten können, sind:
- emotionale Erschöpfung
- Depersonalisierung
- Angst- und Panikattacken
- Müdigkeit
- Kopfschmerzen und Schwindel
- Konzentrationsstörungen
Burnout hat viele Symptome, welche sich mit anderen Krankheiten überschneiden. Deshalb sollten Betroffene im Falle eines Verdachts auf Burnout immer die Meinung eines Facharztes oder Psychotherapeuten einholen.
Wie können Arbeitgeber Burnout vorbeugen?
Häufig ist eine Überlastung am Arbeitsplatz ein Faktor, der Burnout begünstigt. Um diesem Risikofaktor entgegenzuwirken, benötigt es oftmals gar nicht viel.
Hier einige Beispiele, wie Arbeitgeber dem Burnout-Syndrom vorbeugen können:
- Mitarbeiter entlasten
Einem Mitarbeiter, welcher in den letzten Wochen/Monaten sehr viele Überstunden gemacht hat, können Arbeitgeber als Ausgleich beispielsweise anbieten, ein paar Tage freizunehmen.
- Arbeitsplan optimieren
Bei Schichtarbeit können Arbeitgeber versuchen, den Schichtplan so umzustellen, dass Mitarbeiter, die längere Arbeitstage haben, nicht immer den zeit- und energieaufwändigsten Projekten zugeteilt werden.
- Mittagspausen beachten
Oftmals geht im hektischen Arbeitsalltag die Notwendigkeit unter, eine Mittagspause einzulegen. Hier kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hinweisen, jeden Tag eine Mittagspause zu machen.
- Entspannungsmöglichkeiten während der Mittagspause anbieten
Der Arbeitgeber kann während der Mittagspause die verschiedensten Entspannungsmöglichkeiten, wie z. B. Yoga oder Meditation, anbieten.
- Versuchen, den Arbeitsalltag stressfrei zu halten
Im Falle eines Unternehmensumzugs kann der Arbeitgeber z. B. bei der Auswahl des neuen Unternehmenssitzes darauf achten, dass das neue Gebäude nicht an einer viel befahrenen Schnellstraße oder mitten in der Innenstadt liegt. So kann viel Lärm außerhalb des Büros vermieden werden, was den Alltag entspannter macht.
Weitere wichtige Informationen zum Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz finden Arbeitgeber im Praxishandbuch „Die neue Betriebssicherheitsverordnung“. Das Werk enthält zudem rechtssichere Maßnahmen mit leicht verständlichen Erklärungen.
Was kann der Arbeitgeber im Falle eines Ausfalls wegen Burnout tun?
Burnout ist eine sehr schwerwiegende Erkrankung. Jedoch bedeutet sie nicht das Ende aller Tage. Wird bei einem Mitarbeiter Burnout diagnostiziert, kann auch der Arbeitgeber seinen Teil zur Genesung beitragen, indem er folgende Tipps befolgt:
- Dem Mitarbeiter Zeit geben
Die Zeit, bis ein Mitarbeiter sich wieder erholt hat, ist bei jedem unterschiedlich und hängt von den verschiedensten Faktoren ab. Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeiter nicht dazu drängen, so schnell wie möglich wieder zur Arbeit zu kommen, sondern ihn motivieren, sich ordentlich zu erholen. Nur so ist eine langfristige Besserung möglich.
- Beschäftigten bei der Wiedereingliederung helfen
Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter, der nach einer Burnout-Erkrankung wieder zurückkehrt, einen Kollegen an die Seite stellen, der ihn bei der Wiedereingliederung in den Betriebs- und Arbeitsalltag unterstützt.
- Während der Ausfallzeit eine Aushilfskraft einstellen
Natürlich muss im Betrieb die Lücke, welche durch den Ausfall entsteht, gefüllt werden. Dies kann der Arbeitgeber durch das Einstellen einer Aushilfskraft erreichen. Zudem kann der Arbeitgeber durch diesen Schritt dem Betroffenen zusichern, dass sein Ausfall das Unternehmen nicht nachhaltig schädigt und er sich Zeit für seine Genesung nehmen kann, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen.
Quellen: „Die neue Betriebssicherheitsverordnung“, netdoktor.de, praktischarzt.de, statista.com