Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
- Wann kommt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
- Neuerungen: Was besagt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
- Für wen gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
- Was bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Definition: Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und seine Reform?
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist eine Reform der Regelungen zur Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Mit ihr sollen deutsche Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, Fachkräfte und mögliche Auszubildende außerhalb des europäischen Arbeitsmarkts anzuwerben und zu beschäftigen.
Außerdem soll sich die Fachkräftezuwanderung insgesamt effektiver kontrollieren lassen. Damit will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Denn im vierten Quartal 2022 war die Zahl unbesetzter Stellen so hoch wie nie (1,98 Mio.).
Da das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits 2020 in Kraft trat und die Bundesregierung im Herbst 2022 eine neue Fachkräftestrategie vorstellte, wurde eine Überarbeitung der bisherigen Regelungen notwendig. So beschloss die Bundesregierung im Juni 2023 ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, welches u. a. das bisherige Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) abändern soll.
Wann kommt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt grundlegend im März 2024 in Kraft. Einige Passagen treten bereits früher in Kraft – andere Paragrafen werden dagegen erst nach März 2024 rechtswirksam werden. So will die Bundesregierung den Behörden genug Zeit zur Anpassung ihrer internen Prozesse geben.
Das dazugehörige Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde im BGBl. 2023 | Nr. 217 vom 18.08.2023 veröffentlicht.
Inkrafttreten der betroffenen Gesetze
Das neue Gesetz sieht mehrere Änderungen an unterschiedlichen Vorschriften vor:
- Aufenthaltsgesetz (Art. 1 bis 4)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (Art. 5)
- SGB II (Art. 6 und 6a)
- SGB III (Art. 7)
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Art. 7a)
- SGB IV (Art. 8)
- SGB V (Arti. 9)
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Art. 10 und 10a)
- AZRG-Durchführungsverordnung (Art. 11)
Diese Gesetze sollen jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten geändert werden.
Betroffene Passage | Inkrafttreten |
Gesamtes Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (vorbehaltlich Abs. 2 bis 6 und unten aufgeführter Passagen) | 01.03.2024 |
Art. 1 (ohne Nr. 18 Buchst. b, Nr. 30 und 31) | Am Tag nach der Verkündung, frühestens am 18.11.2023 |
Art. 1 Nr. 18 Buchst. b, Nr. 30 und 31, Art. 7 Nr. 2 sowie Art. 7a | Am Tag nach der Verkündung, also am 19.08.2023 |
Art. 3, 5 und 6 | 01.06.2024 |
Art. 2 Nr. 18 | 02.06.2024 |
Art. 4 und 7 Nr. 1 | 01.01.2026 |
Außerkrafttreten von § 29 Abs. 5 und § 36 Abs. 3 AufenthG (zuletzt geändert in Art. 4) | 31.12.2028 |
Im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kommt zudem eine Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Sie wurde am 31.08.2023 verkündet und zentriert v. a. die Gewinnung berufserfahrener Fach- und Arbeitskräfte. Auch entsprechende Visaverfahren sollen mit der Verordnung künftig schneller abgewickelt werden.
Hintergrund: Bereits im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung mit einem ersten Fachkräfteeinwanderungsgesetz versucht, die Zuwanderung aus dem Ausland für den Arbeitsmarkt effektiver zu gestalten. Mit der Reform bzw. Neufassung des Gesetzes in 2023 sollen diese Ziele weiter ausgebaut und Deutschland als Arbeitgeber noch attraktiver gemacht werden.
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Neuerungen: Was besagt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung basiert auf drei Säulen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Auslandssäule. In allen Bereichen sollen Gesetze geändert werden, um das Einwanderungsrecht zu vereinfachen und mehr qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland zu bringen, etwa beim neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz.
Die nachfolgende Übersicht gibt eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen.
Neue Regelungen zur Einreise nach Deutschland
Ausländische Arbeitskräfte können nach wie vor entweder mit einer Blauen Karte EU oder nationalen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland arbeiten. Neu ist, dass solche Fachkräfte künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen, wenn sie einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss besitzen.
Zudem soll die Blaue Karte EU für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar werden. Hierfür sollen die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe gesenkt und niedrigere Mindestgehaltsschwellen für Berufsanfänger eingeführt werden. Für Besitzer einer Blauen Karte EU will das Gesetz auch der Arbeitgeberwechsel und Familiennachzug vereinfachen, ebenso den Erhalt einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Erleichterungen für Studierende
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll auch die Aufnahme eines Studiums in Deutschland attraktiver machen. Hierfür will die Bundesregierung die sozialrechtlichen Regelungen für Werkstudentinnen und Werksstudenten aufenthaltsrechtlich nutzen. Damit erhalten die Studierenden weitere Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt mit einer Nebenbeschäftigung abzusichern.
Ebenfalls plant die Reform die Aufhebung einiger Verbote für Nebentätigkeiten, insbesondere der Besuch von Sprachkursen.
Anforderungen an Berufserfahrung und Anerkennung
Ausländische Arbeitskräfte, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung besitzen und einen Berufsabschluss vorweisen können, der in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannt ist, dürfen künftig als Fachkraft in Deutschland arbeiten. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Allerdings ist eine bestimmte Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber in Deutschland muss tarifgebunden sein.
Mit den Neuerungen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz darf zudem der Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses auch nach der Einreise nach Deutschland erfolgen. In diesem Fall müssen sich sowohl Fachkräfte als auch ihre Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Damit findet der Arbeitgeber schneller eine qualifizierte Fachkraft, während diese ihr Anerkennungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt nachholen kann, in dieser Zeit aber bereits mit ihrer Arbeit in Deutschland beginnt.
Punktesystem für ausländische Fachkräfte
Eine weitere Neuerung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist die Einführung eines Punktesystems. Mit einer Chancenkarte soll ausländischen Arbeitskräften die Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland deutlich erleichtert werden. So dürfen Fachkräfte, noch während sie auf Arbeitsplatzsuche sind, für bis zu zwanzig Stunden pro Woche eine Nebenbeschäftigung ausüben. Ebenso ist eine Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen erlaubt.
Als Auswahlkriterien für die Einstufung der Chancenkarte definiert die Reform der Fachkräfteeinwanderung:
- Qualifikation
- Deutsch- und Englischkenntnisse
- Berufserfahrung
- Deutschlandbezug
- Alter
- Potenzial mitziehender Ehe- oder Lebenspartner
Die Chancenkarte kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn die ausländische Arbeitskraft einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung besitzt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Darüber hinaus will das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die bisherigen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche deutlich erleichtern. Auch Zweckwechselverbote sollen entfallen, um die Durchlässigkeit zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken zu steigern.
Kurzzeitige Beschäftigung
Des Weiteren plant das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung für Branchen mit besonders großem Bedarf erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung. Fachkräfte, die über diesen Weg nach Deutschland kommen, dürfen unabhängig von ihrer Qualifikation acht Monate in Deutschland arbeiten. Zu den betroffenen Branchen gehören u. a. das Gesundheitswesen, die Kinderbetreuung, die IT-Branche, Bau- und Ausbauberufe sowie viele andere Produktions- und Dienstleistungsberufe.
Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Zudem ist das Arbeitsverhältnis vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig.
Für wen gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Inhaltlich richten sich die Neuerungen um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz insbesondere an solche Fachkräfte, die keine Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besitzen, aber in Deutschland leben und arbeiten wollen. Hierfür ist ein Aufenthaltstitel nötig, der das Arbeiten in Deutschland gestattet. Können die Personen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland anerkannten Berufsabschluss vorweisen, dürfen sie als Fachkraft nach Deutschland kommen.
Die Reform betrifft jedoch nicht nur die ausländischen Arbeitskräfte, sondern auch die Unternehmen in Deutschland. Sie können ggf. von Erleichterungen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte profitieren, wie etwa bei der Probearbeit neuer Arbeitnehmer, der Anerkennungspartnerschaft oder der kurzzeitigen Beschäftigung.
In einer Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz betonte die Bundesregierung, dass die erleichterten Möglichkeiten zur Einwanderung sowohl Großunternehmen als auch KMU nützen.
Was bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Reform der Fachkräfteeinwanderung?
Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 2023 verfolgt unterschiedliche Zwecke. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 vom 20.10.2021, die bis zum 18.11.2023 in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Sie enthält Bedingungen zur Einreise und zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die eine hoch qualifizierte Beschäftigung ausüben wollen. Hinzu kommen Regelungen zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG (Blaue Karte EU).
Darüber hinaus will die Bundesregierung mit den geänderten Gesetzen wie dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Fachkräftemangel bekämpfen, den Wohlstand in Deutschland aufrechterhalten und die globale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Denn durch das schrittweise Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge (1955 bis 1970) aus dem Berufsleben, fehlen immer mehr Hochschulabsolventen, Fachkräfte mit beruflichem Abschluss und erfahrene Arbeitskräfte. Durch die geplanten Maßnahmen sollen jährlich 60.000 zusätzliche Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland geführt werden.
Gleichzeitig ist absehbar, dass es nicht genug inländisches Fachpersonal gibt, um diese Lücken langfristig zu schließen. Daher will die Bundesregierung mit der Reform der Fachkräfteeinwanderung die Einreise und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte vereinfachen. Das soll sowohl die Innovations- und Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen fördern als auch die sozialen Sicherungssysteme aufrechterhalten.
Quellen: „Themenbrief Arbeitsrecht“, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Deutscher Bundestag