Wann liegt ein Schülerpraktikum vor?
Nach § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ist Praktikant, wer sich
- nach einer tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses
- für eine begrenzte Dauer
- zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
- einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.
Grundsätzlich ist zu differenzieren zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Wobei es sich bei einem Schülerpraktikum in der Regel um ein freiwilliges Praktikum handelt.
Download: Whitepaper und Vorlagen
Alle rechtlichen Aspekte zum Praktikum erhalten Arbeitgeber im kostenlosen Whitepaper samt Vorlagen „Rechtliche Vorgaben für Praktika in Betrieben + Vorlage Praktikumsbescheinigung“.
Alle rechtlichen Vorgaben sowie hilfreiche Arbeitshilfen und Vorlagen zur Ausbildung enthält das Praxishandbuch „Das neue Berufsbildungsrecht“.
Checkliste: Organisation des Schülerpraktikums
Bei der Organisation eines Schülerpraktikums sollten Arbeitgeber folgende Daten ansammeln bzw. vorliegen haben und folgende Vor- sowie Nachbereitungsschritte vornehmen:
Praktikantendaten | |
Name: | Schule: |
Straße: | Klasse: |
PLZ/Ort: | Ansprechpartner: |
E-Mail-Adresse: | Telefon des Ansprechpartners: |
Telefon: |
Organisation des Praktikums | |
Personelle und materielle Ressourcen für das | |
Organisatorische und innerbetriebliche Absprachen wurden | |
Betreuer/-innen und die Aufsichtspflichten | |
Der Praktikumsplan mit Zeitplan, Aufgaben, Bereichen und | |
Interessenvertretungen, falls vorhanden, wurden | |
Praktikumsvereinbarung mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Eltern/Erziehungsberechtigten liegt unterzeichnet vor. | |
Zuständige Betreuer/-innen: |
Gewinnen von Schülerinnen bzw. Schülern | |
Darstellung der Praktikumsangebote:
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Hinweis auf Rahmenbedingungen (z. B. auf Arbeitszeiten für Jugendliche) und auf betriebliche Besonderheiten (z. B. allergene Stoffe) ist erfolgt. | |
Auch Schüler/-innen mit Förderbedarf sind berücksichtigt. | |
Erwartungen an das Praktikum wurde mit den Lehrkräften abgeglichen und die Lernaufgabe vereinbart. | |
Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden deutlich gemacht. | |
Kontakt zu regionalen Schulen |
Bewerbungsgespräch | |
Vorstellung der Ziele, Inhalte und Erwartungen an das Praktikum | |
Informationen zur Arbeitsstelle und zum Arbeitsweg | |
Rückmeldung zu Bewerbungsunterlagen | |
Aufgreifen der Erwartungen und Vorstelllungen der Jugendlichen | |
Aufzeigen weiterer Ausbildungsperspektiven |
Aufgaben des Unternehmens | |
Einhalten der schulischen Vorgaben und des betrieblichen Praktikumsplans | |
Begleitung und Unterstützung der betrieblichen Lernaufgaben und bei der Erstellung des Praktikumsberichts | |
Führen von Gesprächen mit der Lehrkraft und der Schülerin bzw. dem Schüler (Zwischenfeedback) | |
Beurteilung des Praktikums im Abschlussgespräch mit Schülerin bzw. Schüler (konstruktives Feedback) | |
Erstellen eines schriftlichen Praktikumsnachweises mit Rückmeldung über die Leistungen der Schülerpraktikantin bzw. des Schülerpraktikanten |
Nachbereitung des Schülerpraktikums | |
Angebot eines Kontakts über die Praktikumszeit hinaus | |
Innerbetriebliche Auswertung und Reflexion der Durchführung des Praktikums | |
Auswertungsgespräch mit der Lehrkraft | |
Einholen des Feedbacks von Schülerpraktikantin bzw. Schülerpraktikant und der Lehrkraft über die Erfahrungen im Betrieb | |
Auswertung der Rückmeldungen mit Blick auf Verbesserungen, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern:
| Ja / Nein |
Quelle: „Das neue Berufsbildungsrecht“, Bundesagentur für Arbeit/Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland