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"Anti-Dumping: Zölle und Maßnahmen"


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Anti-Dumping: Zölle und Maßnahmen

© Андрей Яланский – stock.adobe.com

In den vergangenen Jahren erschlossen asiatische Firmen mit billig hergestellten Produkten, bspw. aus China, viele neue Märkte. Gelitten haben darunter vor allem Europa und Amerika, da dort qualitätsgleiche Produkte aufgrund von strengeren Arbeitsschutzgesetzen teurer hergestellt werden. Durch Zölle und Anti-Dumping-Maßnahmen schaffen die westlichen Staaten einen Ausgleich, um solche Preisdifferenzen zu reduzieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Dumping – Was ist das und wo liegen die Probleme?
  2. Zweck und Ziel von Anti-Dumping-Zöllen
  3. Anti-Dumping-Maßnahmen in der Europäischen Union
  4. Entsprechende Gesetze und Verordnungen der EU
  5. Unterschied zwischen Normalzöllen, Anti-Dumping-Zöllen und Zusatzzöllen
  6. Beispiele für Anti-Dumping Zölle aus der EU

Dumping – Was ist das und wo liegen die Probleme?

Der Begriff „Dumping“ (engl. to dump = abladen) bezeichnet den Verkauf von Gütern und/oder Dienstleistungen unter dem Kostenaufwand während der Herstellung. Das heißt, der Preis für diese Güter oder Produkte ist niedriger als die aufgebrachten Selbstkosten. Das ist dann der Dumpingpreis. Oft ermöglichen Staaten nationalen Firmen niedrige Preise durch hohe Subventionen. Die Differenz subventioniert der Staat, sodass diese Firmen ihre Produkte günstig auf dem ausländischen Markt verkaufen können. 

So entsteht ein Ungleichgewicht in der freien Marktwirtschaft. Der Preis, welcher sich im Normalfall an Angebot, Nachfrage und den Herstellungskosten orientiert, wird durch staatliche Subventionen künstlich gesenkt. Die Folge: Importierte Produkte können durch Dumping das Preisniveau stark senken.

Um den Markt vor solchen Dumpingpreisen zu schützen, erhebt die Europäische Union (EU) Anti-Dumping-Zölle. Als Referenz für das geltende Preisniveau gilt der Preisdurchschnitt im Absatzland.

Zweck und Ziel von Anti-Dumping-Zöllen

Anti-Dumping-Zölle dienen vorrangig dem Schutz der eigenen Wirtschaft. Primär soll mit diesen Maßnahmen ein Preisausgleich stattfinden. Anti-Dumping-Zölle sollen verhindern, dass Länder, die neue Märkte erschließen wollen, dies durch eine Dumping Preisstrategie erreichen. Vor allem für europäische Länder ist dies sehr wichtig, da im westlichen Teil der Welt sehr strenge Arbeitsschutzgesetze gelten und ein anderes politisches System Subventionen durch den Staat erschweren. Durch diese strengen Auflagen steigen für jedes Produkt auch die Herstellungskosten.

Verglichen mit asiatischen Ländern, wo Produkte aufgrund von geringeren Auflagen und staatlichen Subventionen billiger exportiert und verkauft werden können, schafft die EU mit Zöllen einen Ausgleich. Die Dumpingspanne soll ausgeglichen werden. Eine Schwächung der eigenen Wirtschaft durch sehr niedrige Preise soll verhindert werden.

Anti-Dumping-Maßnahmen in der Europäischen Union

Um zu verhindern, dass Dumping die Weltwirtschaft beeinflusst, gibt es verschiedene rechtliche Einschränkungen. Die in der Europäischen Union beschlossenen Anti-Dumping Maßnahmenschützen EU-Produzenten vor unfairem Wettbewerb aus dem Ausland. Rechtskonform sind diese jedoch erst, wenn sie auch den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) entsprechen.

In der WTO verpflichten sich alle Mitglieder freiwillig, Zölle stabil zu halten. Dies gewährt Rechts- und Planungssicherheit im internationalen Handel. Das WTO-Abkommen für den Warenhandel und den allgemeinen Zoll und Handel kann Ausnahmen zulassen. Anti-Dumping-Maßnahmen als Ausgleichszoll auf gedumpte und subventionierte Waren ist ein Schutzinstrument der Handelspolitik.

Zu unterscheiden ist immer, ob es sich um eine unzulässige Subventionierung handelt. Finanzielle Unterstützungen des Herstellungs- oder Ausfuhrlands bei der Produktion, Ausfuhr oder Beförderung der Waren und Güter stuft die EU als unzulässig ein. Anti-Dumping-Zölle werden dann zusätzlich zu den Regelzollsätzen als Ausgleichszoll erhoben.

Entsprechende Gesetze und Verordnungen der EU

Die Antidumping-Grundverordnung VO (EU) 2016/1036 und die Antisubventions-Grundverordnung VO (EU) 2016/1037 bilden die Grundlage für die Einführung eines Antidumping- und/oder Ausgleichszolls. In den Grundverordnungen werden die jeweiligen grundsätzlichen Regelungen zur Einführung Berechnung und Erhebung der Zölle festgelegt.

Maßnahmen gegenüber bestimmten Waren oder Warengruppen werden in individuellen Verordnungen definiert. Daraus ergeben sich die Bedingungen und die anzuwendenden Zollsätze (Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 2016/1036 – Antidumpingzölle – bzw. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 2016/1037 – Ausgleichszölle –). Normalerweise sind Anti-Dumping Maßnahmen temporärere Zölle, die wieder aufzuheben sind, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Mittlerweile verstetigen sich diese aber im vermehrten Umfang bei China-Exporten.

Anti-Dumping-Zölle werden auf einzelne Waren erhoben. Sie beziehen sich also nicht allgemein auf Waren oder Güter aus einem Land, sondern nur auf einzelne Produkte, die das durchschnittliche Preisniveau eines Landes unterbieten. Im Folgenden ist der Ablauf zur Festlegung von Anti-Dumping-Zölle zu sehen.

Einführung eines Anti-Dumping-Zolls:

  • Grundlage und Voraussetzungen: Ein Nicht-EU-Land, bspw. China oder Amerika, möchte Waren oder Güter in der EU verkaufen. Bei der Prüfung der Waren fällt auf, dass der geplante Verkaufspreis weit unter dem durchschnittlichen Preisniveau der EU liegt.
  • Prüfung: Die Wirtschaftsprüfung untersucht die Herstellungs- und Exportvorgänge dieser Produkte oder Güter. Betrachtet wird, ob es eine unzulässige staatliche Subvention gab.
  • Analyse: Die EU prüft, ob ein Wirtschaftszweig durch den Import dieses Produkts geschädigt wird oder, ob ein gemeinsamer Wirtschaftszweig in der Entstehung erheblich verzögert wird.
  • Kausalzusammenhang: Sollten alle genannten Punkte Ungleichmäßigkeiten aufweisen, muss eine Verbindung zwischen dem Dumping, der Subventionierung und der Schädigung hergestellt werden.
  • Festlegen eines Ausgleichszoll: Um das Preisniveau stabil zu halten, legt die Europäische Kommission einen Zoll fest, um den Preis anzupassen.

Unterschied zwischen Normalzöllen, Anti-Dumping-Zöllen und Zusatzzöllen

Der Unterschied zwischen den verschiedenen Zöllen ist grundlegend für das Verständnis, wann und warum Staaten Dumping-Maßnahmen ergreifen dürfen.

  Normalzölle Anti-Dumping Zölle Zusatzzölle
Definition Einfuhrzölle/ Drittlandzollsätze der Europäischen Union Temporäre Zölle auf bestimmte Warengruppen (vermehrt aus dem asiatischen Raum) zur Regulierung der Preise bei ungerechtfertigten Subventionen. Preis liegt dabei immer unter den Herstellungskosten. Gegenmaßnahme zu den US-Zöllen für europäische Produkte aus dem Bereich Eisen, Stahl und Alu
Möglicher Zollsatz 0–14% 0–50% Bis zu 25% des Importzollwerts
Rechtliche Grundlage Grundlage EU-Zolltarif (EZT)  VO (EU) 2016/1036 und VO (EU) 2016/1037 EU-Kommission
Zweck Geregelte Zollbelastung zur Regelung der freien Marktwirtschaft  Verhindern, dass (bspw. asiatische) Firmen mit Dumping Strategien den Preis drücken und die importierten Produkte auf dem europäischen Markt billig verkaufen. Die Dumpingspanne soll dadurch geschlossen werden. Reaktion auf die neuen Strafzölle, die die Trump-Administration auf europäische Produkte erlassen hat.
Folgen Erschaffen eines fairen Marktes Schützen und Stärken der eigenen Wirtschaft durch das Fernhalten von internationalen Billigherstellern und neuen Anbietern.  Stärke zeigen gegenüber Amerika mit dem Ziel die Zölle beidseitig wieder aufzuheben.

 

Beispiele für Anti-Dumping Zölle aus der EU

In den vergangenen Jahren hat die EU Dumpingzölle größtenteils in Verbindung mit China erhoben. Denn die stetig wachsende Wirtschaft im asiatischen Raum entwickelte sich zu einer Importweltmacht. Um neue Märkte zu erschließen und chinesische Waren auf den internationalen Märkten unter dem handelsüblichen Durchschnittspreis anbieten zu können, subventioniert die chinesische Regierung verschiedene Produkte sehr stark. Teilweise wurden die durchschnittlichen Regelpreise bis zu 50% unterboten. Ein Preisniveau, das europäische Firmen nicht mehr halten konnten.

Medial präsent waren z. B. Anti-Dumping-Zölle auf chinesischen Stahl und Edelstahl oder auf Keramik und E-Bikes. Viele Jahre versuchten chinesische Hersteller mit großen Mengen an Fahrrädern die europäischen Märkte zu erschließen. Aufgrund der sehr hohen Einfuhrzahlen konnten die Hersteller die Fahrräder zu sehr günstigen Preisen anbieten. Die Nachfrage nach in Europa hergestellten Fahrrädern sank drastisch, da die Firmen die niedrigen Preise aus China nicht mitgehen konnten.

Um eine dauerhafte Schädigung des Wirtschaftszweigs zu verhindern, beschloss die Europäische Union eine Antidumpinguntersuchung anzuordnen. Folgend daraus hatte der europäische Wirtschaftsraum die Möglichkeit Anti-Dumping-Maßnahmen in Form von Zöllen einzuführen. Schlussendlich wurden Fahrräder von chinesischen Herstellern bezollt.

Eine vollständige Anti-Dumping-Warenliste bietet die Handelskammer Hamburg an. Sie zeigt einen Überblick über die Waren, die die EU mit Anti-Dumping Zöllen belegt. Verantwortliche sollten solche Warenlisten jedoch in erster Linie als eine Übersicht wahrnehmen. Zusätzlich ist es empfehlenswert, einen Blick in den Elektronischen Zolltarif (EZT) der Deutschen Zollverwaltung zu werfen. Dieser enthält Maßnahmen zu den verschiedenen Warennummern, die tagesaktuell gepflegt werden.

Quellen: zoll.de, Wirtschaftskammer Österreich (WKO), O&W Rechtsanwälte

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