Mit welchen Brexit-Folgen müssen Unternehmen rechnen?
Was kommt nach dem Brexit? Diese Frage treibt aktuell viele Unternehmen um, die eine Handelsbeziehung mit Großbritannien (im Folgenden mit UK abgekürzt) betreiben oder um ihren Standort vor Ort bangen müssen.
Brexit-Folge Nr. 1: UK bleibt nach dem Brexit in der Zollunion
Würde UK in der Zollunion verbleiben, wäre weiterhin ein zollfreier Warenverkehr möglich. Diese Möglichkeit lehnt UK jedoch ab, weil es eine eigene Handelspolitik betreiben möchte.
Brexit-Folge Nr. 2: EU und UK einigen sich auf ein Freihandelsabkommen
Die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen würden eine lange Zeit in Anspruch nehmen.
Brexit-Folge Nr. 3: Es kommt zu einem harten Brexit
Im Falle eines harten Brexit wären EU und UK nur noch über die Welthandelsorganisation (WTO) verbunden, was zu mehr Bürokratie und Zöllen führen würde.
Egal, welches Szenario letztendlich eintritt, das „Zoll-Export Paket 2022“ unterstützt Unternehmen dabei, die rechtlichen Grundlagen ihrer Zoll- und Exportprozesse zu prüfen und diese ggf. anzupassen. Jedoch sollten Wirtschaftsbeteiligte nicht nur abwarten, was die Politiker entscheiden, sondern jetzt schon solche Maßnahmen ergreifen, die sie selbst beeinflussen können.
Checkliste: Harter Brexit erfordert mehr Aufwendungen
Tritt der harte Brexit ein, gilt UK ohne Übergangsregelung als Drittstaat. In diesem Fall findet auf den Warenverkehr zwischen EU und UK das Unionsrecht zur Einfuhr und Ausfuhr von Waren aus Drittstaaten Anwendung. Unternehmen können sich auf diesen Fall folgendermaßen vorbereiten:
√ Status quo der Warenströme und Handelsbeziehungen mit der UK analysieren.
√ Beim Abschluss von Verträgen mit Lieferanten und Kunden diese Brexit-Folge berücksichtigen und dementsprechend die Modalitäten gestalten.
√ Unter dem Aspekt, dass nach einem harten Brexit Zollformalitäten durchzuführen sind, können Unternehmen jetzt schon Vorbereitungen treffen, um das höhere Arbeitsaufkommen stemmen zu können. Das betrifft insbesondere:
- die EORI-Nummer: Muss diese noch beantragt werden?
- Einrichtung eines Zugangs zu ATLAS, falls noch nicht vorhanden
- Anfertigung von Verfahrensanweisungen und Aufbau einer Organisationsstruktur zur Durchführung der Zollformalitäten
- ggf. Auswahl eines Dienstleisters, der die Zollabwicklung übernehmen kann (Zollagentur, Spedition)
- Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben und Kommunikation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Einrichtung eines Zugangs zum Portal ELAN-K2
√ Prüfen, ob sich die vereinfachte Zollanmeldung oder die Anschreibung in der Buchführung dafür eignen, die Durchführung der Zollformalitäten zu vereinfachen. Ggf. muss hierbei eine Bewilligung bei den Zollbehörden beantragt werden.
√ Sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung gegeben sind. Hierfür sollten die Waren und die wirtschaftlichen Tätigkeiten geprüft werden, im Hinblick auf
- Zolltarifnummer; Zollwert; Warenursprung;
- Codes für Zollverfahren,
- Verbote und Beschränkungen, die bei der Ein- und Ausfuhr in einen Drittstaat gelten.
√ Nach einem harten Brexit werden für die Einfuhr von Waren aus dem UK in den freien Zollverkehr Einfuhrabgaben fällig. Deshalb sollten Unternehmen prüfen, wie sie ihre Produktions- und Lieferprozesse zoll-, umsatzsteuer- und abgabenrechtlich optimal gestalten können. Zu prüfen sind:
- Zollverfahren der aktiven und passiven Veredelung, Lagerung und Verwendung
- Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen, falls eine Bewilligung beantragt werden muss.
- Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs, um den Einfuhrprozess zu erleichtern. Falls diese Möglichkeit schon vorhanden ist, sollte sie angepasst werden.
√ Prüfen, ob das Unternehmen weiterhin von den präferenzrechtlichen Regelungen von Handelsabkommen der EU profitieren kann. Dazu gehört insbesondere die Prüfung
- der Ursprungskalkulation für die eigenen Erzeugnisse: Haben die Waren noch EU-Ursprung?
- ob Vormaterialien aus anderen EU-Staaten bezogen werden oder die Produktionsschritte dort durchgeführt werden können, um den EU-Ursprung zu erhalten.
√ In Hinblick darauf, dass die Lieferung von Waren nach einem harten Brexit bei Ein- und Ausfuhren Verboten und Beschränkungen unterliegt, sollten Unternehmen untersuchen, ob ihre Ware davon betroffen ist und, ob sie ggf. Allgemeine Genehmigungen nutzen können oder anderweitig Genehmigungen beantragen müssen.
Manche der Vorbereitungsmaßnahmen für einen harten Brexit entsprechen den Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Zustandekommen eines Freihandelsabkommens. Diese können also ohne Bedenken sofort umgesetzt werden.
Quelle: „Zeitschrift ZOLL.EXPORT“ (Ausgabe Februar 2019)