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Grenzausgleich und CO2-Zoll: CBAM soll zur Reduzierung der CO2-Emissionen führen

© Bsd_Studio – stock.adobe.com

In der heutigen globalisierten Welt steht der Klimawandel ganz oben auf der Liste der globalen Herausforderungen. Um die ehrgeizigen Klimaziele der Europäischen Union (European Green Deal) zu erreichen, sind innovative Maßnahmen notwendig. In diesem Kontext gewinnen der CO2-Zoll bzw. der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als ganzes System zunehmend an Bedeutung. Sie sollen nicht nur die Umweltbelastung reduzieren, sondern auch faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Und was müssen innerhalb und außerhalb der EU produzierende Gewerbe und Importeure bis zum 30.1.2024 liefern?

Inhaltsverzeichnis

  1. CBAM fordert CO2-Zoll: Hintergrund und Funktion (Default Values)
  2. Was bedeutet CBAM?
  3. Ziele der CBAM-Verordnung und des CO2-Zolls
  4. CBAM-Anmeldung
  5. Vorteile und Herausforderungen des CBAM
  6. Fazit

CBAM fordert CO2-Zoll: Hintergrund und Funktion (Default Values)

Ein CO2-Zoll, oder Kohlenstoffdioxidzoll, ist eine Abgabe auf importierte Waren, die aufgrund ihrer Herstellung eine hohe CO2-Emission verursachen (mit dem CBAM wird also nun ein CO2-Preis auf zu importierende, außerhalb der EU hergestellte Waren auf Basis der damit verbundenen Emissionen von Kohlenstoff eingeführt). Die Idee dahinter ist einfach: Unternehmen, die in Ländern mit niedrigen Umweltauflagen produzieren, können ihre Produkte zu niedrigeren Preisen anbieten. Dies kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen und gleichzeitig die globale CO2-Bilanz verschlechtern (negativer Einfluss auf die globalwirtschaftliche Sustainability). Ein CO2-Zoll gleicht diesen Nachteil aus, indem er Importeure dazu anregt, emissionsärmere Herstellungsverfahren zu bevorzugen. Durch diese wirtschaftlichen Anreize werden Unternehmen dazu motiviert, ihre Produktionsmethoden klimafreundlicher zu gestalten.

Neben der in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ansässigen Industrie werden seit Herbst 2023 auch Importe in den CO2-Zertifikatehandel miteinbezogen – und das durch CBAM (CO2-Grenzausgleichsystem) mit dem CO2-Zoll. Das zieht notwendigerweise auch nach sich, dass die CO2-Zertifikate nicht mehr gänzlich kostenlos sein werden – eine Karenzphase bis 2026 ist vorgesehen. Im Anschluss daran kommen weitreichende Verpflichtungen auf Unternehmen zu und es soll analog zum Emissionshandel ein gewisses Kontingent an CBAM-Zertifikaten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein bestimmtes Produkt aber eine verhältnismäßig hohe Energie- und/oder Emissionsbelastung darstellt, müssen zusätzliche Zertifikate erworben werden.

CO2-Äquivalente

Neben Kohlenstoffdioxid sind Methan (CH4) und Lachgas (N2O) die volumenstärksten Treibhausgase. Bei der Berechnung des Einflusses aller Treibhausgase auf den Klimawandel wird der Einfachheit halber auf das Konzept der CO2-Emissionsäquivalente zurückgegriffen. Dabei wird die Menge eines vorhandenen Treibhausgases in die Volumengröße der entsprechenden CO2-Menge umgerechnet – der Multiplikator ist bei all diesen Rechnungen das Treibhauspotenzial des jeweiligen Gases.

Auch an dieser Stelle setzt die CBAM-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/956) aktiv an und umfasst alle rechtlichen Grundlagen für diese Berechnungen, das Qualitätsmanagement und die Überwachung sowie Meldung der Emissionsdaten. Die EU-Komission zielt mit der Durchführungsverordnung auch auf das Erreichen des "Fit for 55", durch den die EU Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindesten 55 % gesenkt werden sollen.

Auf nationaler Ebene wurden neben der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), bereits das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet.

Wo findet sich der neue CO2-Zollsatz?

Anders als bisher steht der CO2-Zoll nicht in der Kombinierten Nomenklatur (KN), sondern wird als Zertifikate-Handel ausgestaltet.

Vorteile eines CO2-Zolls

  1. Umweltschutz: Durch die Einführung von CO2-Zöllen werden Unternehmen dazu angeregt, ihre Emissionen zu reduzieren und umweltfreundlichere Herstellungsverfahren zu verwenden.
  2. Wettbewerbsfähigkeit: CBAM schafft u. a. mit den CO2-Zöllen faire Wettbewerbsbedingungen, indem es sicherstellt, dass Unternehmen in Ländern mit hohen Umweltauflagen nicht benachteiligt werden.
  3. Anreize für Innovation: Da emissionsarme Herstellungsverfahren belohnt werden, werden Unternehmen ermutigt, in Forschung und Innovation zu investieren, um ihre Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten.
  4. Motivation zum Klimaschutz: Länder könnten dazu ermutigt werden, ehrgeizigere Klimaziele zu setzen, da sie durch CO2-Zölle und CBAM einen Anreiz haben, ihre Industrien klimafreundlicher zu gestalten.

Was bedeutet CBAM? – Definition

„Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) steht wörtlich für „Kohlenstoff-Grenz(e)-Ausgleichs-/Anpassungs-Mechanismus" oder „Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus". Da auch weitere Treibhausgase anhand von Emissionsäquivalenten berücksichtigt werden, wird in diesem Kontext meist „nur“ von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und einem „CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ gesprochen. Der CBAM ergänzt den bereits bestehenden CO2-Emissionshandel (kurz: EU-EHS).

→ Die CBAM-Zertifikate gleichen die Differenz zwischen dem CO2-Preis im Herkunftsland und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate in der EU aus.

Für wen gilt CBAM?

CBAM bringt zahlreiche Vorgaben mit sich und stellt ein Sammelsurium an Anforderungen an das produzierende und importierende Gewerbe sowie Behörden und Produkte. Vor allem Einführer in der EU werden verpflichtet, diese Standards einzuhalten, egal ob deren Produkte in der EU hergestellt oder importiert werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Einführer seinen Hauptsitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Denn im letzteren Falle muss das Unternehmen einen indirekten Zollvertreter benennen, der wiederum den Anforderungen des CBA-Mechanismus unterliegt.

Welche Güter sind betroffen?

Im Fokus stehen primär Produkte, bei deren Produktion große Mengen Kohlenstoffdioxid entstehen und/oder Energie verbraucht wird. Bislang betrifft dies folgende Produkte:

  • Eisen
  • Stahl
  • Zement
  • Strom
  • Wasserstofferzeugung
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • einige vor- und nachgelagerte Produkte (v.a. aus Eisen und Stahl)

Darüber hinaus berücksichtigt die CO2-Steuer auch die Energie- und Treibhausgasbilanz der Vorprodukte der zu importierenden Waren.

→ Es gibt bereits jetzt Forderungen seitens der Politik, den CBAM auf weitere Wirtschaftssektoren auszuweiten, z. B. auf den Gebäudesektor und Transportsektor.

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Ist CBAM eine Steuer? 

Ja, der CBAM will primär kohlenstoff- bzw. energieintensive Produkte in der EU besteuern. Die neue EU-Verordnung hat darüber hinaus auch das Ziel, Nicht-EU-Länder dazu zu bringen, klimasensibel zu wirtschaften. Langfristig sind die EU-CBAM-Ausgleichszertifikate derart strukturiert, dass nur noch importierte Güter zulässig sind, die die Klimaschutzziele der EU verfolgen.

Ausnahmen

Für Importe aus Ländern, die das EU-Emissionshandelssystem (ETS) nutzen, müssen keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Dies sind momentan nur die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. 

Ziele der CBAM-Verordnung und des CO2-Zolls

Neben Transparenz hinsichtlich der firmeneigenen Klimafußabdrücke steht vor allem das Ziel, das Wirtschaftswachstum in Einklang mit dem European Green Deal zu bringen, ganz oben auf der Agenda. Und das ist langfristig nur zu gewährleisten, wenn ortsansässige Unternehmen ihre Produktionsanlagen nicht ins Ausland verlagern oder durch Importe ersetzen. Durch den Einsatz der Kohlenstoffsteuer auf importierte oder im EU-Ausland produzierte Waren soll der Wettbewerbsvorteil gegenüber inländisch produzierenden Betrieben reduziert und gleichzeitig der Klimafußabdruck ausländischer Töchtergesellschaften oder Zulieferer reduziert werden.

→ Letztendlich soll der CBAM gezielt davor schützen, dass durch eine Produktionsverlagerung ins Ausland fiktiv die Emissionswerte reduziert und somit die EU-Klimaschutzziele vordergründig erreicht werden.

Timetable, Karenzphase und Ablaufplan der CBAM-Umsetzung

Ab Oktober 2023 findet eine stufenweise Umsetzung der CBAM-Verordnung statt – bis zum 01.01.2026, an diesem Stichtag muss das CO2-Grenzausgleichssystem vollumfänglich umgesetzt worden sein.

  • 01.10.2023: Beginn der Datenaufnahme (Implementierungsphase)
  • 30.01.2024: Abgabe des ersten CBAM-Quartalsberichts (Meldepflicht/CBAM-Reporting)
  • 31.12.2024: Von diesem Zeitpunkt an kann die Qualifizierung als "zugelassener CBAM-Anmelder" beantragt werden.
  • 01.01.2026: Ab diesem Zeitpunkt an dürfen nur noch zugelassene CBAM.Anmelder entsprechend CO2-belastete Produkte in die EU importieren.
  • 2026-2034: Reduzierunge der kostenlosen CBAM-Zertifikate und Ausbau des kostenpflichtigen Erwerbs
  • 31.05.2027: CBAM-Erklärung ersetzt CBAM-Bericht

Wichtig: Entsprechend des obigen Zeitplans müssen am 30.01.2024 die ersten CBAM-Quartalsberichte abgegeben werden!

CBAM-Anmeldung

Alle Einführer, die der CBAM betrifft, müssen sich bei der nationalen Zollbehörde registrieren und einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder stellen.

Ab 2027 sind dann alle verifizierten Einführer dazu verpflichtet, bis Mitte des jeweiligen Kalenderjahres (Stichtag 31.05.) eine CBAM-Erklärung für das vorangegangene Kalenderjahr einzureichen. 

Inhalte der CBAM-Erklärung

  • Gesamtmenge jeder im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführten Warenart (in Tonnen, bei Strom in Megawattstunden)
  • Gesamte graue Emissionen: Betroffene Waren in CO2-Emissionen (oder Emissionsäquivalenten) samt bereits bezahlten oder vorhandenen CO2-Zertifikaten
  • Zertifizierte Prüfberichte 

Vorteile und Herausforderungen des CBAM

Pro Herausforderungen
  • Reduzierung des CO2-Fußabdrucks
  • Fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU
  • Reduzierung von CO2-Emissionen in produzierenden Drittländern
  • Anreiz für Unternehmen, auf nachhaltige Technologien zu setzen
  • Schwierigkeiten bei der CO2-Emissionsberechnung für vielteilige Produkte (unterschiedliche Rohstoffe und unterschiedliche Energiequellen)
  • Einklang der CBAM mit bestehenden (Frei-)Handelsabkommen ist umstritten
  • Potenziell starke Auswirkungen auf Produktionsstandorte außerhalb der EU
  • Zur Durchführung der digitalen Zertifikatsvergabe etc. könnten weitläufig neue Software- und Hardware-Systeme benötigt werden.
  • Durch die Erhebung eines zusätzlichen Zolls werden aller Voraussicht nach die Verwaltungskosten steigen.

Fazit

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein komplexes System, das den CO2-Fußabdruck von importierten Waren berechnet und entsprechende Zölle erhebt. Der CBAM zielt darauf ab, eine Balance zwischen Klimaschutz und Handel herzustellen. Durch die Implementierung von CBAM könnten Länder ihre eigenen Klimaziele besser erreichen, ohne dabei energieintensive Industrien zu benachteiligen. Unternehmen, die Produkte in Ländern mit strengen Umweltauflagen herstellen, könnten von CBAM sogar profitieren, da ihre Produkte im internationalen Vergleich dadurch wettbewerbsfähiger werden.

Der CO2-Zoll bzw. der CBAM haben das Potenzial, den Weg für eine klimafreundlichere globale Wirtschaft zu ebnen. Ihre Instrumente gehen über einfache Umweltabgaben hinaus und schaffen Anreize für Unternehmen und Länder, ihre Emissionen zu reduzieren. Letztendlich könnten CO2-Zölle und der gesamte CBAM dazu beitragen, die Kluft zwischen Handel und Klimaschutz zu überbrücken und somit einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten.

Quellen: https://eur-lex.europa.eu, „Zoll & Export“

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