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"Brexit und Einfuhren aus UK in die EU: Das gilt seit 01.01.2021"


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Brexit und Einfuhren aus UK in die EU: Das gilt seit 01.01.2021

© rootstocks – stock.adobe.com

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) zum 31.01.2020 ist nun auch die Übergangsfrist beendet. Seit dem 01.01.2021 hat das vor allem für Export- und Importunternehmen massive Auswirkungen. Was seit dem Brexit hinsichtlich der Einfuhren in die EU zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag.

Nach dem Brexit sind Einfuhren aus UK Drittlandseinfuhren 

Mit dem Austritt aus der EU treten Großbritannien und Nordirland (UK) auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aus, was sich substantiell auf den Warenverkehr zwischen UK und EU auswirkt. Importunternehmen müssen nun beachten, dass Einfuhren aus UK nach dem Brexit als Drittlandseinfuhren zu behandeln sind. Es gelten seit dem 01.01.2021 also die Regelungen für Drittlandsimporte. 

Welche Regelungen das genau sind und wie diese rechtssicher umzusetzen sind, zeigt das Buch „Zoll & Export 2022“. Hilfreiche Vorlagen für die Umsetzung bietet zudem die „Dokumentenmappe: Zoll- und Exportabwicklung“.

Handlungsbedarf hinsichtlich Einfuhren aus UK seit 2021

Europäische Unternehmen, die Waren aus UK importieren, sollten jetzt ihre Prozesse anpassen. Hier eine Auswahl an Szenarien, die zu bedenken sind: 

  • Wahrscheinlicher Zeitverlust durch die neuen Zollprozeduren.
  • Erhöhte Bezugskosten für die Einschaltung von Zolldienstleistern
  • Rückabfertigung nach Brexit: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt die deutsche Zollverwaltung eine abgabenfreie Wiedereinfuhr nach Binnenmarktaustritt zu. 
  • Ein direktes Versenden oder Empfangen von unversteuerten und versteuerten Gütern aus UK ist nicht mehr möglich. Diese sind künftig im EMCS-Verfahren wie zollrechtliche Einfuhren / Ausfuhren zu behandeln. 
  • Britische Güter besitzen keinen EU-Ursprung mehr.
  • Statt Erwerbssteuer fallen für Einfuhren aus UK Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und je nach Ware auch Verbrauchsteuern an. 
  • Vertraglich müssen die Incoterms® angepasst werden. 
  • Unter Umständen sind Aktive und Passive Veredelungsprozesse und auch Verwahrlager für Zollzwecke zu beantragen. 
  • Güterkennzeichnungen und Audits sind dahingehend zu überprüfen, ob diese für britische Waren innerhalb der (Rest-)EU weiter gelten. 

Zollwert und Brexit 

Hinsichtlich des Zollwerts von Waren aus UK wird auf die Regelungen nach GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) verwiesen. Ein gemeinsames Abstimmungsgremium soll noch die Details ausarbeiten. Damit entsteht zwischen der EU und UK ein eigenes Regelwerk hinsichtlich des Zollwerts von Waren, das auf beiden Seiten des Kanals einheitlich zur Anwendung kommen soll. 

Quelle: „Zoll & Export 2021“

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Brexit Einfuhr

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