Carnet A.T.A.: Definition
Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das gleichzeitig auch die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Das Wort „Carnet“ stammt aus dem Französischen und kann mit „Heft“ übersetzt werden. Die Abkürzung „A.T.A.“ (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) steht für „vorübergehende Einfuhr“. Frei übersetzt heißt „Carnet A.T.A.“ also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren.
Mit Carnet A.T.A. entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern. Ohne Carnet verlangen die Zollverwaltungen der verschiedensten Länder durchschnittlich zwischen 20 % bis 40 % des Warenwerts als Sicherheitsleistung vom Reisenden.
Carnets A.T.A. werden von den IHKs ausgestellt
Weitere Vorteile von Carnets A.T.A. sind:
- zügige Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr sowie
- teilweiser Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten
In Deutschland werden Carnets A.T.A. von den IHKs ausgestellt. Die IHKs sind demnach Ansprechpartner für die Einfuhr der Sportausrüstung mit Carnet A.T.A. nach Russland. (juse)
Quellen: IHK Nordwestfallen, „PC-gestützte Bearbeitung komplexer Zolldokumente“