Handelsrechnung: Definition
Eine Handelsrechnung (engl.: „commercial invoice“) wird immer dann benötigt, wenn Waren, die zollpflichtig sind, aus einem Land oder in ein Land außerhalb der EU importiert oder exportiert werden. Die Handelsrechnung bildet die Grundlage für die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland und dient häufig der statistischen Erhebung.
Neben den allgemeinen Angaben in einer Rechnung, muss die Handelsrechnung alle wichtigen Angaben zur Ware enthalten.
Inhalte einer Handelsrechnung
Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Adresse des liefernden Unternehmens
- Vollständiger Name und Adresse des Kunden
- Umsatzsteuer-Id.-Nr.
- EORI-Nr.
- Handelsregisternummer
- Kennzeichnung „Handelsrechnung“ oder „invoice“
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Menge und handelsübliche Warenbeschreibung
- Zolltarifnummer
- Lieferdatum oder Leistungsdatum
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- Evtl. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Weitere Grundangaben
- Bankverbindung
- Einzel- und Gesamtpreis
- Transportkosten inkl. Versicherung
- Lieferbedingung (Incoterm®-Klausel)
- Zahlungsbedingungen
- Angaben zur Transportart (Schiffsname, Flugnummer etc.)
- Verpackungsdaten, u. a. für die Identifizierung der Ware
- Bankverbindung des liefernden Unternehmens
Zusätzliche Angaben
- Eides- und Schwurklauseln, sofern vom Bestimmungsland gefordert
- Herstellererklärungen
Zahlreiche Staaten verlangen zudem bei der Wareneinfuhr besondere Angaben bzw. die Legalisierung von Handelsabrechnungen. Die zuständige Industrie- und Handelskammer kann Handelsunternehmen in diesen Punkten beraten.
Muster Handelsrechnung
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