Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Lieferverzögerung wegen Coronavirus: Ist höhere Gewalt eine rechtswirksame Begründung?"


* Pflichtfeld Anmelden

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Lieferverzögerung wegen Coronavirus: Ist höhere Gewalt eine rechtswirksame Begründung?

© vchalup – stock.adobe.com

Aufgrund des Coronavirus kommt es in den Lieferketten im internationalen Handel immer mehr zu Verzögerungen, und einige Geschäftspartner argumentieren jetzt mit „höherer Gewalt“ als Grund für die verspätete Warenlieferung. Kann diese Aussage pauschal gelten? Nein. Entscheidend ist, was der Liefervertrag regelt.

Handlungsempfehlungen bei Lieferverzögerung unter Angabe von höherer Gewalt 

Wenn ein Lieferant eine Lieferverzögerung oder gar einen Lieferausfall aufgrund des Coronavirus mit höherer Gewalt argumentiert, müssen Unternehmen das nicht einfach hinnehmen, sondern sollten erst einmal verschiedene Aspekte prüfen. Rechtsanwalt und Stammautor der Zeitschrift ZOLL.EXPORT Dr. Tristan Wegner zeigt auf der Homepage der Kanzlei O&W Rechtsanwälte, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in so einem Fall bestehen. Hier das Wichtigste in Kürze: 

  • Zunächst einmal sollten Unternehmen prüfen, ob das Coronavirus tatsächlich Auswirkungen auf die eigene Lieferkette hat. 
  • Dann sollten sie den Liefervertrag genauer unter die Lupe nehmen. Welcher Rechtsordnung unterliegt der internationale Liefervertrag? Gilt deutsches Recht, das UN-Kaufrecht oder z. B. chinesisches Recht? 
  • In internationalen Lieferverträgen werden Fälle höherer Gewalt standardmäßig geregelt. Enthält der eigene Liefervertrag eine solche Klausel? Und sind Epidemien von dieser Klausel erfasst? 
  • Wichtig ist, dass Unternehmen alle Dokumente und Belege, mit denen der Lieferant den Ausfall der Lieferung bzw. die Lieferverzögerung aufgrund des Coronavirus nachweist, als Beweismittel sammeln. Denn es kommt letztendlich darauf an, wie gut der Lieferant die höhere Gewalt belegen kann. 

Wenn das eigene Unternehmen aufgrund höherer Gewalt nicht liefern kann

Das gilt natürlich auch umgekehrt. Denn der Fall, dass ein Unternehmen selbst gegenüber seinen Abnehmern in Lieferverzug gerät, ist genauso möglich. Und die Beweispflicht liegt beim Lieferanten. Musste also die eigene Produktion z. B. wegen einer behördlichen Anordnung geschlossen werden, ist das ordentlich zu dokumentieren. Denn in diesem Fall könnte nachweislich höhere Gewalt vorliegen. Grundsätzlich handelt es sich bei Gerichtsurteilen zu höherer Gewalt meist um Einzelfallentscheidungen. 

Zu beachten ist, dass sich ein „Zwischenlieferant“ nicht darauf berufen kann, wenn sein Lieferant aufgrund höherer Gewalt nicht liefern konnte. Dieser Einwand kann in der Lieferkette nicht einfach durchgereicht werden. So könnte er in die Pflicht genommen werden, die Ware von einem anderen Lieferanten zu beschaffen. Andernfalls stehen Schadensersatz und Ansprüche aufgrund von Vertragsstrafen im Raum. Es kommt wiederum darauf an, wie die Lieferverträge ausgehandelt wurden. 

Um eventuell Schadensminderung erwirken zu können, sollten Lieferanten alle unternommenen Maßnahmen dokumentieren, die der Vermeidung einer Lieferverzögerung dienten. Außerdem ist es unerlässlich, eigene Abnehmer frühzeitig über die Lieferverzögerung zu unterrichten, damit diese ihrerseits Vorkehrungen treffen können. 

Den ausführlichen Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner finden Sie hier: „Coronavirus: Höhere Gewalt möglich? 5 Tipps“. Hier erhalten Sie auch individuelle rechtliche Beratung. 

Quelle: O&W Rechtsanwälte

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Zoll, Export und Internationales erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

Export

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.