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"Markterschließung im Ausland – Ein Leitfaden"


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Produkte "Made in Germany" sind international weiterhin sehr gefragt. Das alleine ist schon ein gutes Argument, um ins Exportgeschäft einzusteigen. Dennoch scheuen sich viele kleine und mittelständische Unternehmen, ihre Produkte im Ausland zu vermarkten. Dieser Leitfaden soll einen Überblick über die Modalitäten eines Exportgeschäfts geben und bei der Planung unterstützen.

Markterschließung im Ausland: Umsatz steigern und Risiken minimieren

Kleine und mittelständische Unternehmen, die dem Thema Export aus dem Weg gehen, nennen oft dieselben Gründe dafür: Sie scheuen die vielen zollrechtlichen Vorschriften sowie komplexe Themen wie die Zahlungsabwicklung. Auch sprachliche Barrieren spielen eine Rolle. 

So verpassen sie jedoch die Chance, mehr Umsatz zu generieren und das Risiko für ihr Geschäft zu reduzieren. Denn je breiter sich ein Unternehmen aufstellt, umso risikoärmer sind die Geschäfte in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung. 

Dabei ist das Exportgeschäft kein Hexenwerk, wenn sich Unternehmen intensiv mit der Planung beschäftigen. Ressourcenplanung, Marktinformationen, Kundenakquise, Risikovorsorge und die Finanzierung sind hierbei von großer Bedeutung wie der folgende Leitfaden zeigt. 

Leitfaden zur Markterschließung im Ausland

Übliche Zahlungsmodalitäten im Export 

Folgende Zahlungsmodalitäten sind im Bereich der Exportabwicklung üblich: 

  • Akkreditiv: Dabei handelt es sich um ein Zahlungsversprechen des Käufers nach der Lieferung unter den im Akkreditiv genannten Bedingungen. Die Abwicklung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken des Käufers und Verkäufers. 
  • Vorkasse und Anzahlung: Diese Variante ist wesentlich kostengünstiger, jedoch trägt der Käufer ein hohes Risiko. 
  • Dokumenteninkasso: Bei dieser Art der Zahlungsabwicklung werden die Dokumente, die bei der Einfuhr im Importland vorzulegen sind, erst nach Zahlung des Käufers durch die Bank ausgehändigt. Die Abwicklung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken des Käufers und Verkäufers. 
  • Hermesdeckung: Mit der Hermesdeckung kann sich der Exporteur vor einem Zahlungsausfall schützen, insbesondere bei Lieferungen in risikobehaftete Länder. 

Lieferbedingungen im Außenhandel 

Sind die Zahlungsmodalitäten geklärt, muss eine geeignete Lieferbedingung ausgewählt werden. Im internationalen Handel finden die sog. Incoterms® Anwendung. Dabei handelt es sich um internationale Handelsklauseln, die den Kosten- und Risikoübergang bei einer Lieferung eindeutig regeln. Die Angabe des Bestimmungsortes ist dabei sehr wichtig. 

Der Zoll und seine Rechtsvorschriften 

Exportierende Unternehmen müssen die zollrechtlichen Vorschriften zwingend einhalten. Jedoch sollte die Scheu davor nicht so groß sein, dass gar kein Exportgeschäft zustande kommt. Denn der Zoll ist eine wirtschaftsfreundliche Behörde, die nicht darauf aus ist, Unternehmen Steine in den Weg zu legen. 

Sie können sich als Unternehmen selbst mit den Zollvorschriften befassen oder aber Sie engagieren einen Dienstleister, der sich täglich mit der Materie auseinandersetzt. 

Ausfuhrdokumente 

Alle Exporte mit einem Warenwert über 1.000 Euro/1.000 kg werden grundsätzlich durch eine Ausfuhranmeldung angemeldet und deshalb durch das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) begleitet. Das Ausfuhrverfahren wird beim für den Sitz des Exporteurs zuständigen Zollamt eröffnet und muss elektronisch erstellt werden. Die Software "AESimple" unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Ausfuhranmeldung.

Genehmigungspflichtige Waren  

Es gibt Waren, die nur mit einer Ausfuhrgenehmigung exportiert werden dürfen. Dabei spielen die Beschaffenheit der Ware (listenbezogen) und der Einsatz der Ware im Bestimmungsland (verwendungsbezogen) oder aber der Empfänger der Ware (personenbezogen) eine Rolle. 

Zuständig für die Ausfuhrgenehmigung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. 

Einfuhrabwicklung im Bestimmungsland 

Bevor ein Exportgeschäft durchgeführt werden kann, muss sich der Exporteur über die zollrechtlichen Importvorschriften des Landes informieren, in das er exportieren möchte. In den "Konsulats- und Mustervorschriften" (KuM) werden diese übersichtlich und kompakt dargestellt. Alternativ kann eine Datenbank der EU herangezogen werden, welche die Importvorschriften anderer Länder beinhaltet. 

Exportkalkulation der Verkaufspreise 

Anders als bei Inlandsgeschäften müssen Sie als Exporteur unterschiedliche Kriterien beachten, die den Preis der Ware unmittelbar beeinflussen. So hat die Lieferbedingung eine entscheidende Bedeutung bei der Kalkulation. Ebenso spielt es eine Rolle, ob mit dem Bestimmungs- bzw. Empfangsland Präferenzabkommen bestehen. 

Beratung und Unterstützung für Exporteure 

Wenn die Anzahl der Exportsendungen sehr gering ist und Ihr Unternehmen kein zollrechtlich geschultes Personal vorhält, können Sie als Exporteur mit einem Dienstleiter zusammenarbeiten, der die Zollformalitäten erledigt. Außerdem können Sie sich von der zuständigen IHK durch die Außenhandelsabteilung beraten lassen. Neue Geschäftspartner finden Sie auf der Internationalen Geschäftskontaktbörse der iXPOS.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der bürokratische Aufwand, der mit Exportgeschäften zusammenhängt, nicht zu unterschätzen ist. Es gibt jedoch zahlreiche Produkte, die Sie dabei unterstützen. So finden Sie alle zollrechtlichen Vorgaben, die für das Jahr 2018 relevant sind, im Buch "Zoll & Export 2022". Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Personal in der Zollabwicklung zu schulen, hilft Ihnen die "Schulungs-DVD: Zollabwicklung", das erforderliche Basiswissen zu vermitteln. 

Quelle: ZOLL.EXPORT, Ausgabe Oktober 2017 

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