Der jetzige Beschluss in Form eines sogenannten delegierten Rechtsaktes (DA) deckt eine Vielzahl an Bereichen des Zolls ab, darunter:
- Vereinfachungen beim Verfahren der aktiven Veredelung
- Vorschriften für eine bessere Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU
- Bestimmungen, für die EU-weite Gültigkeit von Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls
- Gemeinsame Datenanforderungen für neue IT-Systeme, welche die Mitgliedsstaaten und Zollverwaltungen verbinden sollen
- Verbesserung des Risikomanagements, um den Handel mit verbotenen Waren, terroristische Handlungen und andere kriminelle Aktivitäten einzudämmen.
Fahrplan UZK:
- Der DA wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Beide Organe haben nun in einem Zeitraum von zwei Monaten die Möglichkeit, Einwände zu erheben.
- Der Durchführungsrechtsakt (IA), der Verfahrensvorschriften enthält, wird den Mitgliedstaaten zeitgleich vorgelegt.
(Quelle: Pressemeldung Europäische Kommission vom 28.07.2015)