Die Vordrucksätze
- 0415 Ergänzende Zollanmeldung/Statistische Anmeldung für aus einem Zolllager des Typs D in den freien Verkehr überführte Waren,
- 0416 Ergänzungsblatt zur ergänzenden Zollanmeldung (Zahlungsanmeldung),
- 0512 Anschreibung/Ergänzende Zollanmeldung Statistische Anmeldung,
- 0514 Anschreibung/Auszug aus den Bestandsaufzeichnungen Ergänzende Zollanmeldung/Statistische Anmeldung sowie
- 0516 Ergänzungsblatt zu den Vordrucken 0512 + 0514
können auch weiterhin verwendet werden, wie es in der entsprechenden Bewilligung vorgegeben ist.
Des Weiteren gilt, dass alle Formulare – v. a. diejenigen, die sich aus den Anhängen der ZK-DVO ergeben haben – auch nach dem 01.05.2016 bis zur Veröffentlichung einer neuen Drucknorm o. Ä. verwendet werden können, es sei denn, dass eine abweichende Regelung erlassen wurde.
Quelle: Zoll.de