SCHNELL ERFASST: Diese Gesetze und Vorschriften wurden im Jahr 2020 geändert
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Infektionsschutzgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Coronavirus-Testverordnung
- Muster-Verordnung für Ein- und Rückreisen zur Bekämpfung des Coronavirus
Inhaltsverzeichnis
- Was sind aushangpflichtige Gesetze bzw. aushangpflichtige Vorschriften?
- Wo müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?
- Welche Gesetze sind für alle Betriebe und Einrichtungen aushangpflichtig?
- Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen: Änderungen in Bezug auf den Strahlenschutz
- Aushangpflichtige Gesetze 2021 für Bildungseinrichtungen
Was sind aushangpflichtige Gesetze bzw. aushangpflichtige Vorschriften
Aushangpflichtige Vorschriften (wie Gesetze und Verordnungen) sind Schutzvorschriften, die darauf abzielen, Beschäftigte zu schützen und ihre Rechte am Arbeitsplatz zu sichern. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Arbeitgeber, alle Beschäftigten über diese Rechte zu informieren, indem sie die aushangpflichtigen Vorschriften an geeigneten, allgemein zugänglichen und von jedem Arbeitnehmer frequentierten Orten im Unternehmen bzw. in der Einrichtung aushängen oder auslegen.
Diese sog. Aushangpflicht ergibt sich in der Regel aus den Gesetzen und Vorschriften selbst und ist meist nicht daran gebunden, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen bzw. in der Einrichtung tätig sind. Das heißt: Die Aushangpflicht besteht in diesen Fällen ab dem ersten Beschäftigten. Einzelne Regelwerke beinhalten allerdings Angaben, ab welcher Mitarbeiterzahl die Pflicht zum „Aushang” greift – Beispiel hierfür ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Ausgehängte Vorschriften müssen stets aktuell sein
Aushangpflichtige Gesetze und Vorschriften werden wie andere Regelwerke immer wieder geändert, novelliert oder sogar reformiert. Deshalb sind Arbeitgeber gezwungen, jedes Jahr die Aushänge im Unternehmen hinsichtlich Aktualität zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Denn er muss gewährleiten, dass den Arbeitnehmern immer die aktuelle Fassung des jeweiligen Gesetzes zur Verfügung steht.
Mit dem Neuauflagenservice des Aushangbuchs „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ bekommen Betriebe auf Wunsch automatisch die aktuelle Fassung zugesandt. Auch Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen können diesen Service mit dem Erwerb der für sie speziell aufbereiteten Aushangbücher nutzen.
Verstoß gegen die Aushangpflicht hat Folgen
Wenn Arbeitgeber ihrer Aushangpflicht nicht nachkommen, kann das unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen:
- Bei den meisten Vorschriften stellt der Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
- Kommt es zu einem Schaden, weil der Mitarbeiter nicht ausreichend informiert war, kann sich der Arbeitgeber zudem schadensersatzpflichtig machen.
- Wenn betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen sind, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen.
Wo müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?
Die Gesetze selbst regeln, wo Arbeitgeber aushangpflichtige Gesetze aushängen müssen. Grundsätzlich gilt: Jedem Arbeitnehmer muss es möglich sein, die aktuellen Regelwerke auch unbeaufsichtigt und ohne großes Nachfragen einzusehen. Es reicht also nicht, die aktuelle Ausgabe im Personalbüro oder gar im Büro des Vorgesetzten auszulegen, wo Arbeitnehmer womöglich noch um die Herausgabe bitten müssen.
Geeignete Stellen im Betrieb sind stark frequentierte Orte wie:
- Aufenthalts- und Pausenräume, Kantine, schwarzes Brett, Empfang,
- direkter Arbeitsraum, Büro des Betriebsrats,
- das unternehmensinterne Intranet, sofern alle Mitarbeiter darauf Zugriff haben.
Bei größeren Betrieben mit mehreren Stockwerken oder Gebäuden sollten die Informationen auf jeder Etage bzw. in jedem Gebäude aushängen.
Der Begriff „Aushang“ ist dabei nicht wörtlich zu nehmen. Die Regelwerke müssen nicht hängen, sie können auch ausliegen oder digital (im Intranet) verfügbar sein – wichtig ist nur, dass sie tatsächlich für alle frei zugänglich sind.
Hinweis: Gibt es ausländische Mitarbeiter im Unternehmen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann es zudem erforderlich sein, eine zusammenfassende Übersetzung an geeigneter Stelle auszuhängen.
Welche Gesetze sind für alle Betriebe und Einrichtungen aushangpflichtig?
Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze, die unabhängig von der Branche in den meisten Betrieben – auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in Bildungseinrichtungen – aushängen müssen, sind:
Aushangpflichtige Gesetze | Aushangpflicht |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | lt. § 12 Abs. 5 AGG immer aushangpflichtig |
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) – Auszug | lt. § 61b ArbGG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden |
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Änderung am 28.03.2020) | lt. § 16 ArbZG immer aushangpflichtig |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug | lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind |
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)(Änderung am 01.01.2021) | lt. §§ 47, 48, 54 JArbSchG, wenn regelmäßig mindestens 1 Jugendlicher im Unternehmen arbeitet |
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) | lt. § 21 LadSchlG, wenn regelmäßig mindestens 1 Arbeitnehmer beschäftigt wird |
Mutterschutzgesetz (MuSchG) | lt. § 26 MuSchG, wenn regelmäßig mehr als 3 Frauen im Unternehmen tätig sind |
Weitere wichtige branchenunabhängige Vorschriften
Neben den genannten aushangpflichtigen Gesetzen müssen Arbeitgeber weitere wichtige Vorschriften, Gesetze und Verordnungen ihren Beschäftigten zugänglich machen – wie z. B.
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Betriebsvereinbarungen
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Tarifvertrag
- Wahlordnungen für die Wahl zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss
Zudem wird empfohlen, u. a. die folgenden Vorschriften auszuhängen bzw. auszulegen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen: Änderungen in Bezug auf den Strahlenschutz
Arztpraxen, Laboratorien und andere Arbeitgeber, die im Gesundheitswesen tätig sind, müssen neben den oben genannten aushangpflichtigen Gesetzen, die in fast jedem Betrieb aushängen müssen, auch die Strahlenschutzverordnung und das Strahlenschutzgesetz aushängen, sobald sie ein entsprechendes Gerät oder eine entsprechende Einrichtung nutzen bzw. betreiben. Beide gehören seit dem 01.01.2019 zu den aushangpflichtigen Vorschriften, die Röntgenverordnung (RöV) ist darin komplett aufgegangen.
Allein 2020 wurde das Strahlenschutzgesetz – inkl. Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen“ zum 01.01.2020 – geändert, zuletzt mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union“ vom 23.10.2020.
Das Zusammentragen der einzelnen Gesetzestexte und Regelwerke können sich Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit dem Werk „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen“ sparen.
aushangpflichtige Vorschriften | aushangpflichtig (wenn entsprechende Geräte oder Anlagen in der Einrichtung betrieben werden) |
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) | lt. § 46 StrlSchV, wenn regelmäßig mindestens 1 Person beschäftigt oder unter der Aufsicht einer anderen tätig ist |
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (zuletzt geändert am 20.11.2020) | lt. § 46 StrlSchV, wenn regelmäßig mindestens 1 Person angestellt oder unter der Aufsicht einer anderen tätig ist |
Hinweis: Das Strahlenschutzrecht ist nicht nur für das Gesundheitswesen relevant. Auch Industriebetriebe, die mit (natürlicher) Strahlung zu tun haben, müssen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung in ihrem Betrieb aushängen.
Weitere wichtige Vorschriften – speziell für das Gesundheitswesen
Zuzüglich zu den oben genannten weiteren wichtigen Vorschriften, die in allen Betrieben aushängen müssen, wurden im Jahr 2020 folgende Gesetzestexte und Verordnungen speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens geändert, u. a.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG, zuletzt geändert am 18.11.)
- Arzneimittelgesetz (AMG, zuletzt geändert am 18.11.)
- Coronavirus-Testverordnung (in Kraft seit 15.10.)
- Muster-Verordnung für Ein- und Rückreisen zur Bekämpfung des Coronavirus (in Kraft seit 14.10.)
Aushangpflichtige Gesetze 2021 für Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen
Wollen Leiterinnen und Leiter von Bildungseinrichtungen ihrer Pflicht nachkommen, müssen sie die für alle Betriebe genannten aushangpflichtigen Gesetze aushängen. Lediglich auf das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) können Schulen und Kitas verzichten.
Eine Sammlung mit den aushangpflichtigen Gesetzen und weiteren wichtigen Vorschriften – speziell gefiltert für Bildungseinrichtungen – erhalten Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Bildungsträger mit dem Aushangbuch „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen“.
Weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen
Darin sind auch die weiteren wichtigen Vorschriften für Bildungseinrichtungen enthalten:
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
- Unfallverhütungsvorschrift Schulen (DGUV Vorschrift 81)
- Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82)
- Strafgesetzbuch (StGB) – Auszüge zu Mobbing und Missbrauch von Kindern
- Coronavirus-Testverordnung
- Muster-Verordnung für Ein- und Rückreisen zur Bekämpfung des Coronavirus
Quellen: „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“, „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen", „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen“