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"Behinderungsanzeige nach VOB/B: Muster und Grundlagen"


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Behinderungsanzeige nach VOB/B: Muster und Grundlagen

© Image'in – stock.adobe.com

Mit dem Begriff „Behinderung“ werden im Bauwesen alle Ereignisse bezeichnet, die den vorgesehenen Bauablauf stören und diesen hemmen oder verzögern. Da die Baubehinderung nicht im Werkvertragsrecht des BGB geregelt ist, ist es für eine Behinderungsanzeige zwingend notwendig, dass die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen ist.

Wie erfolgt die Behinderungsanzeige?  

Eine Behinderungsanzeige ist erst dann wirksam, wenn der Antragsteller folgende Kriterien beachtet. Die Behinderungsanzeige 

  • muss unverzüglich erfolgen. 
  • schriftlich vorliegen.
  • direkt an den Auftraggeber gesandt werden. Die Behinderungsanzeige an den Architekten zu richten reicht nichts aus. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Architekt im Bauvertrag eindeutig als Vertreter des Auftraggebers genannt oder anderweitig bevollmächtigt ist. 
  • beschreibt so genau wie möglich, welche konkreten Arbeiten aufgrund welcher Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden können. Es reicht nicht, lediglich mitzuteilen, dass die planmäßige Erbringung der Leistung erschwert sei. 

Behinderungsanzeige: Muster 


[Adressen der Vertragsparteien]
[...]
[...]
[...]
[...]
[...]

[...], den [...]

Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B 

Betrifft Bauvorhaben: [...]
Bauabschnitt: [...]

Sehr geehrter Herr [...],
Sehr geehrte Frau [...],
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Behinderungen zeigen wir Ihnen hiermit an:

Vorleistungen anderer an der Baustelle tätiger Unternehmer sind nicht termingerecht erbracht worden,
Vorleistungen anderer an der Baustelle tätiger Unternehmen sind unvollständig erbracht worden.

zur Ausführung freigegebene Pläne liegen nicht vor,
zur Ausführung freigegebene Pläne lagen nicht termingerecht vor.

die uns vorliegenden Pläne sind unvollständig,
die uns vorliegenden Pläne sind verspätet eingegangen,
die uns vorliegenden Pläne sehen keine fachgerechte Ausführung vor.

Ihr Prüfvermerk auf unseren Montage- bzw. Werkstattplänen liegt nicht vor,
Ihr Prüfvermerk auf unseren Montage- bzw. Werkstattplänen ist verspätet eingegangen.

außergewöhnlich schlechte Wetterbedingungen.

Erläuterung der Behinderung: 

[...]

Dabei handelt es sich um Umstände außerhalb unseres Risikobereichs, sodass die Ausführungsfristen zu verlängern sind.

Auswirkung der Behinderung auf unsere Leistungen:

[...]

Behinderungsdauer: voraussichtlich [...] Arbeitstage
Vorlauf zur Wiederaufnahme der Arbeiten: voraussichtlich [...] Arbeitstage
Voraussichtlicher neuer Fertigstellungstermin: [...]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Auftragnehmers]


Produktempfehlung

Dieses Muster sowie weitere vorgefertigte Texte zur Erfüllung von Verträgen enthält die Software „Bauverträge und Baubriefe“

Gründe für Behinderung des Bauablaufs nach § 6 VOB/B

Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen, können einer Behinderungsanzeige folgende Gründe zugrunde gelegt werden: 

  • Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Nachunternehmers
  • Höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände 
  • Witterungseinflüsse, mit denen bei Abgabe des Angebots nicht gerechnet werden konnte
  • Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers

Glaubt der Auftragnehmer, dass eine Behinderung seiner Leistung vorliegen wird – die Behinderung muss also noch nicht eingetreten sein – muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen. 

Wann kann eine Verlängerung der Ausführungsfrist geltend gemacht werden? 

Liegt eine Behinderung des Bauablaufs vor, können sich die Ausführungsfristen verlängern. Das gilt jedoch nicht für jede Störung des Ablaufs. Entscheidend ist hierbei, wer die Terminstörung zu vertreten hat: 

  • Behinderung des Bauablaufs ist durch den Auftragnehmer zu vertreten → kein Anspruch auf Bauzeitverlängerung 
  • Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers → Geltung der Regelungen gemäß § 6 VOB/B 
  • Fristverlängerung von keiner Vertragspartei verschuldet → Geltung der Regelungen gemäß § 6 VOB/B 

Sobald der Auftraggeber die Behinderung zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer neben dem Anspruch auf Bauzeitverlängerung ein Schadensersatzanspruch zu. 

Berechnung der Verlängerung der Ausführungsfrist

Die Verlängerung der Ausführungsfrist berechnet sich aus: 

  • Dauer der Behinderung 
  • Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten
  • Zuschlag für eine Verschiebung der Arbeiten in eine ungünstige Jahreszeit 

Quellen: „Bauverträge und Baubriefe“, „VOB und BGB am Bau“

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