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Kinderschutzkonzept Kita: Was gehört alles dazu und wie erstellt man es?

© mangostock – stock.adobe.com

Eine wesentliche Aufgabe von Kitas ist es, für den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Daher müssen sie gemäß SGB VIII u. a. ein spezielles Kinderschutzkonzept erstellen, das die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt an Kindern beschreibt. Doch was gehört eigentlich in ein Kinderschutzkonzept von Kitas und wie wird es erarbeitet?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Kinderschutzkonzept?
  2. Ist ein Kinderschutzkonzept Pflicht?
  3. Warum brauchen Kitas ein Kinderschutzkonzept?
  4. Was gehört alles in ein Kinderschutzkonzept Kita?
  5. Wie erarbeite ich ein Kinderschutzkonzept Kita?

Was ist ein Kinderschutzkonzept?

Ein Kinderschutzkonzept ist eine Art Regelwerk, in dem Kitas (oder andere Einrichtungen) festlegen, mit welchen Methoden sie ihre Kinder präventiv vor jeglichen Formen der Gewalt schützen. Genauer sollen damit die Rechte und das Wohl der Kinder gewahrt werden. Hierzu gehören insbesondere der Schutz vor Kindeswohlgefährdungen, etwa durch körperliche Gewalt.

Mithilfe des Konzepts sollen Erzieherinnen und Erzieher z. B. mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen. Außerdem soll der Leitfaden dabei helfen, Zuständigkeiten und Meldewege zu klären, die im Verdachtsfall genutzt werden müssen. Insgesamt sollen mit dem Kinderschutzkonzept Kita sämtliche Übergriffe auf die Kinder vermieden werden.

Ist ein Kinderschutzkonzept Pflicht?

Ja, nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII muss jede Kindertageseinrichtung ein Kinderschutzkonzept erstellen. Nur wer ein solches Konzept vorweisen kann, erhält die notwendige Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Somit braucht jeder Kita-Träger und damit jede Kita in Deutschland ein aktuelles Kinderschutzkonzept.

Daneben fordert das SGB VIII geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung, ebenso wie Möglichkeiten zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Kita.

Für Kitas in kommunaler Trägerschaft gilt darüber hinaus § 79a SGB VIII. Hier verpflichtet der Gesetzgeber den Träger ebenfalls dazu, bestimmte Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Kinderrechte und dem Schutz vor Gewalt in der Einrichtung zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu untersuchen.

Warum brauchen Kitas ein Kinderschutzkonzept?

Ein Kinderschutzkonzept ist insbesondere aus zwei Gründen notwendig: 

  • Weil die Erzieherinnen und Erzieher für den Schutz und das Wohlergehen der Kinder verantwortlich sind (Schutzauftrag gem. §§ 1 Abs. 3.3, 8a SGB VIII).
  • Da die Kita andernfalls keine Betriebserlaubnis erhält.

Somit ist ein Kinderschutzkonzept in Kitas v. a. aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erforderlich.

Es hilft jedoch auch dabei, die Beschäftigten für die Themen Kindeswohl und Kinderrechte zu sensibilisieren. Zudem lernen sie damit, auf Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Was gehört alles in ein Kinderschutzkonzept Kita?

Inhaltlich sollte das Kinderschutzkonzept sowohl präventive Maßnahmen zum Schutz der Kinder aufweisen als auch solche zur Intervention bei akuten Fällen und zur Aufarbeitung im Nachgang.

Die konkreten Anforderungen an den Aufbau eines Kinderschutzkonzepts unterscheiden sich je nach Bundesland und Träger. Im Gegenzug stellen die meisten jeweiligen Ministerien der Länder Leitfäden zur Verfügung, die Orientierung bei der Erstellung des Schutzkonzepts bieten sollen (z. B. für Bayern und Niedersachsen).

Unabhängig vom Bundesland sollten in jedem Kinderschutzkonzept mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • aktuelle Risikoanalyse (Wo gibt es Sicherheitslücken innerhalb der Kita?)
  • Leitbild des Trägers/Verhaltenskodex für Beschäftigte
  • Beschwerdemanagement und Zuständigkeiten
  • Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe)
  • Krisenplan für akute Fälle von Kindeswohlgefährdung

Falls tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung in der Einrichtung festgestellt wird, sind besondere Vorsicht und Fingerspitzengefühl gefragt. Worauf Erzieherinnen und Erzieher sowie Kitaleitungen in solchen Fällen achten müssen, zeigt die „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“. Sie bietet passende Checklisten und Muster, mit denen Kitas professionell mit möglichen Kindeswohlgefährdungen umgehen.

Darüber hinaus müssen bei der Konzeption des Kinderschutzkonzepts die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Wichtige Beispiele die SGB VII, VIII und IX. Eine Übersicht über alle relevanten Gesetze zur Sicherheit in Kitas enthält das „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“.

Kinderschutzkonzept Kita: Beispiel für Gliederung

Auch wenn der genaue Aufbau eines Kinderschutzkonzepts von Träger zu Träger abweichen kann, dient folgende allgemeine Gliederung dabei, einen Überblick über die inhaltlichen Anforderungen eines Konzepts zu erhalten.

Kinderschutzkonzept Kita: Beispiel
1. Vorwort des Trägers/der Kitaleitung
2. Risikoanalyse (aus verschiedenen Perspektiven)
 
  • Risiken aus Sicht der Personalführung
  • Risiken aus Sicht des Einrichtungsmanagements
  • Risiken aus Sicht der Kinder
  • Risiken aus Sicht der Eltern
  • Risiken aus Sicht Externer/des Trägers
3. Verhaltenskodex für Beschäftigte
 
  • Schutzvereinbarungen, etwa zur Schlaf- und Wickelsituation
  • Umgang mit Geheimnissen
  • Privater Kontakt zu Kindern der Einrichtung
  • Rücksprachen mit der Kitaleitung oder dem Team
4. Präventionsmaßnahmen
 
  • Personalauswahl
  • Personalmanagement
  • Fort- und Weiterbildung
  • Elternarbeit 
  • Sexualpädagogisches Konzept der Kita
  • Beschwerdemanagement
  • Vernetzung mit externen Stellen
5. Intervention
 
  • Vorgehen bei Verdachtsfällen
  • Sofortmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Datenschutz
6. Rehabilitation und Aufarbeitung
 
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen
  • Konsequenzen bei Grenzüberschreitungen von Seiten der Beschäftigten
  • Umgang mit zu Unrecht Verdächtigten
  • Überprüfung des Kinderschutzkonzepts Kita
7. Anlaufstellen und Kooperationspartner (Träger, Aufsichtsbehörde, Jugendamt, Beratungsstellen etc.)

Mit dieser beispielhaften Gliederung können Kitaleitungen und Träger ein passendes Kinderschutzkonzept erstellen.

Wie erarbeite ich ein Kinderschutzkonzept Kita?

Grundsätzlich ist die Einrichtungsleitung bzw. der Träger der Kita für das Erstellen des Kinderschutzkonzepts verantwortlich. Es sollte jedoch auch das Einrichtungsteam miteinbezogen werden, um gemeinsam geeignete Maßnahmen zu definieren. Auch das Hinzuziehen der Eltern kann ggf. sinnvoll sein.

Grundvoraussetzung ist, dass die Beteiligten einheitliche pädagogische Grundsätze hinsichtlich Kinderrechten und Kindeswohl verfolgen. Diese müssen allerdings zuerst definiert werden.

Gemeinsame Grundsätze definieren

Anfangs sollten sich die pädagogischen Fachkräfte noch einmal folgende Punkte vergegenwärtigen:

  • Jedes Kind hat Grundrechte, die von der Kita geschützt werden müssen.
  • Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte umgehend die Kitaleitung informiert werden.
    → Tipps zur Erkennung einer Gefährdung und passende Dokumentationshilfen bietet die „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“.
  • Allen Kindern sollte Vertrauen, Wertschätzung und Verständnis entgegengebracht werden.
  • Die Erwachsenen unterliegen besonderen Aufsichtspflichten gegenüber den Kindern.
  • Die Kinder dürfen eigene Grenzen setzen, an die sich die Erzieherinnen und Erzieher halten müssen (Stichwort: Grenzüberschreitendes Verhalten).

Diese grundlegenden Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten bilden die Basis, um ein erfolgreiches Kinderschutzkonzept in der Kita zu erarbeiten. Sie sollten von allen Beschäftigten nach innen und außen umgesetzt werden.

Anschließend können die Beteiligten die genauen Inhalte des Konzepts ermitteln.

Inhalte des Schutzkonzepts besprechen

Um die konkreten Aspekte des Kinderschutzkonzepts zu bestimmen, sollte sich die Einrichtungsleitung mit allen Betroffenen absprechen: dazu gehören die Erzieherinnen und Erzieher sowie der Träger der Kita, aber auch die Kinder und deren Erziehungsberechtigte.

Die oben genannte beispielhafte Gliederung gibt bereits einen ersten Überblick über die notwendigen Inhalte eines Kinderschutzkonzepts in Kitas. So gehört nicht nur eine Risikoanalyse zum Konzept, sondern auch ein Verhaltenskodex für die Angestellten sowie Maßnahmen zur Vorbeugung, Behandlung und Nacharbeitung von Gefährdungen des Kindeswohls.

Abschließend sollten weitere Anlaufstellen und Kooperationspartner aufgezählt werden, die die Kita und die handelnden Akteure bei der Erfüllung des Schutzauftrags unterstützen.

Kinderschutzkonzept Kita regelmäßig anpassen

Ist das Kinderschutzkonzept einmal erstellt, muss es die Kita regelmäßig prüfen und aktualisieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Schutz der Kinder in der Kita langfristig gewährleistet werden kann. Für die Prüfung können intern z. B. bestimmte Präventions- oder Kinderschutzbeauftragte bestimmt werden.

Sinnvoll ist, das Konzept einmal jährlich auf Schwachstellen zu prüfen. Ebenso sollte das Kinderschutzkonzept nach akuten Ereignissen von Gewalt gegen Kinder analysiert und ggf. angepasst werden.

Quellen: ErzieherIn.de, kindergarten heute, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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