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"Neuerungen im Tatbestandskatalog 2021 – Änderungen, Tatbestandsnummern und Definition"


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Neuerungen im Tatbestandskatalog 2021 – Änderungen, Tatbestandsnummern und Definition

© Daniel Hohlfeld – stock.adobe.com

Ursprünglich sollten die geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog noch vor der Bundestagswahl im September 2021 in Kraft treten, nun hat der Bundesrat die Bußgeldnovelle ab dem 09.11.2021 beschlossen. Zuvor hatten sich Bund und Länder bereits im April 2021 auf die Neuerungen geeinigt. So sollen Geschwindigkeitsübertretungen und Falschparker mit höheren Bußgeldern geahndet werden. Dafür entfallen die anfänglich geplanten Fahrverbote für Raser. Das sind die wichtigsten Änderungen und Inhalte des Bußgeldkatalogs.

Inhaltsverzeichnis

  1. Tatbestandskatalog: Änderungen 2021
  2. Tatbestandskatalog kaufen
  3. Die wichtigsten Tatbestandsnummern
  4. Definition: Was ist der Tatbestandskatalog?

Tatbestandskatalog: Änderungen 2021

Nachdem der neu erschienene Tatbestandskatalog vom 28.04.2020 wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums nicht angewendet wird, haben sich Bund und Länder am 16.04.2021 auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. So haben Länder und Verbände am 29.06.2021 den Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) erhalten.

Nun hat Bundesrat in seiner Sitzung vom 08.10.2021 die neue Bußgeldkatalog-Verordnung verabschiedet – sie wird am 09.11.2021 in Kraft treten.

Zu den Änderungen im Bußgeldkatalog 2021 sind u. a. folgende Punkte geplant:

  • Bußgelderhöhungen für folgende Verstöße:
    • ein­facher Park­verstoß
    • verbots­widriges Parken auf Rad- und Geh­wegen
    • Halten und Parken in zweiter Reihe
    • Parken auf Schwer­be­hin­der­ten-Park­platz
    • Parken in amt­lich ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten oder mit Be­hin­derung von Rettungs­fahr­zeugen
    • un­er­laub­tes Nutzen des Geh­wegs durch Fahr­zeuge
    • Auto-Posing (un­nötiger Lärm, ver­meid­bare Abgas­belästi­gungen oder nutz­loses Hin- und Her­fahren)
  • Neue Verstöße:
    • Parken auf einem Lade-/Park­platz für E-Autos oder Car­sharing
    • Lkw-Fahrer miss­achtet Schritt­ge­schwin­dig­keit beim Rechts­ab­biegen inner­orts.
    • Un­er­laubtes Nutzen oder Durch­fahren einer Rettungsgasse.
  • Geplantes Fahrverbot bei Tempoverstößen von 21 km/h entfällt.

Die konkreten Bußgelderhöhungen und Neueinführungen sind in diesem Beitrag des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) beschrieben. Weitere Informationen zur geplanten Änderung im Tatbestands- bzw. Bußgeldkatalog zeigt das BMVI in diesem Video:

Wo es den neuen Katalog zukünftig zu kaufen geben wird, zeigt der nächste Abschnitt.

Tatbestandskatalog kaufen

Wer den Tatbestandskatalog stets griffbereit haben will, sichert sich das Handbuch „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog“. Es enthält alle aktuell gültigen Tatbestände sowie die dazugehörigen Tatbestandsnummern in praktischem Taschenformat. Damit können Polizeibeamte, Bußgeldstellen, aber auch Verkehrsteilnehmer jederzeit im aktuellen Tatbestandskatalog nachschlagen.

Die wichtigsten Tatbestandsnummern

Tatbestandsnummern (TBNR) sind wichtiger Bestandteil des Tatbestandskatalogs. Sie helfen Polizeibehörden und Bußgeldstellen bei der Bearbeitung von Verstößen gegen die geltenden Regeln der StVO. So gibt es für jeden Verstoß eine eigene Tatbestandsnummer im Katalog.

Wie ist eine Tatbestandsnummer aufgebaut?

Jede Tatbestandsnummer besteht aus sechs Ziffern. Die folgende beispielhafte TBNR „123456“ zeigt, wie sich der grundlegende Aufbau aller Tatbestandsnummern ergibt.

TBNR Erklärung
1 Gesetz, das beim Begehen der Ordnungswidrigkeit verletzt wurde.
→ Welche Ziffer für welches Gesetz steht, ist im Tatbestandskatalog definiert.
2 Paragraph des Gesetzes, dass dabei genau verstoßen wurde.
→ In diesem Beispiel: § 23 aus Gesetz 1.
3
4 Jeweilige Kennnummer des Tatbestands.
5
6

 Auch die nachfolgenden realen Tatbestandsnummern unterliegen diesem Prinzip.

Wichtige Tatbestandsnummern im Überblick

Diese Übersicht zeigt einen Ausschnitt aus dem Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungs­widrigkeiten (Stand: 01.11.2017). Sie enthält die jeweiligen Tatbestandsnummern für Polizei, Bußgeldstellen und private Verkehrsteilnehmer sowie die vorgeschriebenen Sanktionen.

Thema genauer Tatbestand TBNR Sank­tio­n
Verursachen von Schäden Kfz beim Vor­bei­fah­ren ge­streift und Sach­scha­den ver­ur­sacht. 101­012 35 €
Sorg­falts­pflicht im Stra­ßen­ver­kehr ver­letzt und An­de­re ge­schä­digt. 101118 35 €
Beim Vor­bei­fah­ren Kfz ge­streift und Auf­fahr­un­fall ver­ur­sacht o­der auf ein ste­hen­des Kfz auf­ge­fah­ren. 101­124
101­130
35 €
Beim Fah­ren in ei­ne Park­lü­cke (o­der aus ei­ner Lücke heraus) ein steh­en­des Au­to be­schä­digt. 101136 30 €
Vorfahrt Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht.
→ A-Verstoß.
108601
108607
120 €,
1 Punkt
Handy am Steuer Han­dy am Steu­er be­nutzt.
→ A-Ver­stoß
123­624  100 €,
1 Punkt
Rote Ampel einfacher Rotlichtverstoß
→ A-Verstoß
 137600  90 €,
1 Punkt

Neben den o. g. Rubriken gibt es zu folgenden Bereichen Vorgaben im Tatbestandskatalog:

  • Geschwindigkeit 
  • Falsch halten oder parken
  • Abstand
  • Über­ho­len
  • Ladungssicherung
  • Un­tersu­chung von Kfz und An­hän­ger
  • Alkohol und berauschende Mittel

Genauere Informationen zu allen Tatbeständen sowie weiteren Tatbestandsnummern und den dazugehörigen Sanktionen enthält das Handbuch „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog“.

Definition: Was ist der Tatbestandskatalog?

Der sog. „Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog“ wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegeben und ist eines der wichtigsten Nachschlagewerke für Polizei sowie Bußgeldstellen. Kurz gesagt enthält er einheitliche Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Der Katalog bildet eine Zusammenfassung aller Tatbeständen aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung. Darin sind folgende Punkte enthalten:

  • Regelungen zur Erteilung von Verwarnungen
  • Angaben über die Höhe von Bußgeldern
  • Vergabe von Punkten in Flensburg (Fahreignungsregister)
  • Vorschriften, wann ein Fahrverbot erteilt werden soll.

Allerdings ist der Tatbestandskatalog nicht nur für Behörden, sondern auch für Teilnehmer im Straßenverkehr relevant: Sie können sich selbst über rechtliche Konsequenzen bei Verkehrsdelikten informieren.

Rechtliche Grundlagen des Tatbestandskatalogs

Aufgelistet sind die Tatbestände im Katalog anhand sechsstelliger Tatbestandsnummern. Die erste Ziffer zeigt an, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Ordnungswidrigkeit besteht. Hierfür sind die folgenden Verordnungen und Vorschriften relevant:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Ferienreiseverordnung
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Quellen: „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog“, bmvi.de, bundesrat.de

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Schlagwörter

Verkehrsrecht StVO

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