Inhalte der einzelnen Teile von Feuerwehrplänen
Die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ enthält genaue Anforderungen über die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung der einzelnen Pläne sowie über den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts. Wird ein Feuerwehrplan gefordert, ist der Betreiber einer baulichen Anlage verpflichtet, diesen zu erstellen und an die zuständige(n) Feuerwehr(en) zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen am Gebäude ist der Feuerwehrplan zügig zu aktualisieren und an die Einsatzkräfte weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht ein Feuerwehrplan aus mehreren Teilen:
1. Allgemeine Objektinformationen
Dieser Teil des Feuerwehrplans muss allgemeine Informationen zum Gebäude wiedergeben. Dies sind insbesondere:
- Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer
- Inhaltsverzeichnis
- Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
- Art der Nutzung
- evtl. Zusatzangaben zu betrieblichen Besonderheiten
2. Übersichtsplan
Im Übersichtsplan muss der Einsatzleiter der Feuerwehr folgende Informationen herauslesen können:
- Lage der Gebäude sowie Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück
- interne Bezeichnungen für einzelne Betriebsteile
- angrenzende Straßen mit Namen
- räumliche Beziehung zur Nachbarschaft
- Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen
- Anzahl der Geschosse oberhalb und ggf. auch unterhalb der Erdgleiche
- Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
- vorhandene Löschwasserentnahmemöglichkeiten sowie deren Leistungs- und Fassungsvermögen
- Hauptschieber für Gas, Wasser und Strom
- Angaben zu freiliegenden Rohrleitungen, Rohrbrücken oder elektrischen Freileitungen
- Transformatoren oder Übergabestationen auf dem Gelände
- Angaben zu ggf. vorhandenen nicht befahrbaren Flächen auf dem Gelände
- Brandschutzwände
- Blitzleuchten zum schnellen Auffinden der Brandmeldezentrale
- Löschwasserrückhaltebecken
- Sammelstelle(n)
- Bereiche mit besonderen Gefahren
3. Geschosspläne
Für jedes einzelne Geschoss ist ein gesonderter Geschossplan mit folgenden Angaben vorzuhalten:
- Bezeichnung der einzelnen Geschosse
- Raumnutzung der einzelnen Räume
- Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
- Brandschutztüren und -tore
- Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken und Wänden
- einzelne Raumzugänge und -ausgänge
- Treppenräume mit Bezeichnung sowie Laufrichtung der Treppe
- ggf. Angriffs- und Rettungswege
- Aufzüge bzw. Förderanlagen sowie ggf. Feuerwehraufzüge
- ggf. nicht begehbare Flächen
- Bedienstellen für brandschutz- bzw. betriebstechnische Anlagen
- Steigleitungen
- ortsfeste bzw. teilbewegliche Löschanlagen
- Räume, in denen bestimmte Löschmittel nicht angewendet werden dürfen
- Lagerung von Druckgasbehältern bzw. sonstigen Druckbehältern, einschließlich der vorhandenen Mengen
- Lagerung gefährlicher Stoffe, einschließlich der vorhandenen Mengen
- Räume für die Haustechnik, einschließlich der Absperrmöglichkeiten
4. Sonderpläne
Je nach Örtlichkeit kann es erforderlich sein, Sonderpläne zum besseren Verständnis zu erstellen. Sonderpläne können gemäß DIN 14095 folgende sein:
- Umgebungspläne (für den Fall, dass aus Platzgründen die Informationsmöglichkeiten im Übersichtsplan nicht ausreichen)
- Detailpläne (für den Fall, dass Betriebsbereiche stark untergliedert sind und/oder besondere Gefahrenpunkte bestehen, die sich im Geschossplan nicht darstellen lassen)
- Abwasserpläne (für den Fall, dass baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert wurde)
5. Zusätzliche textliche Erläuterungen
Außerdem kann es notwendig sein, zusätzliche textliche Erläuterungen in den Feuerwehrplan einzufügen. Die DIN 14095 sieht das beispielsweise für folgende Angaben vor:
- Nummer der Brandmeldeanlage
- Firmenspezifikation bzw. Nutzung
- Angaben zu Verantwortlichen, Personen mit Sonderaufgaben und -verantwortlichkeiten
- Personalbestand und Arbeitszeiten
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Serveranlagen
- weitere wichtige Besonderheiten
Welche inhaltlichen Angaben letztlich gefordert sind, sollte der Ersteller des Feuerwehrplans mit der örtlichen Brandschutzbehörde absprechen. Feuerwehrpläne werden generell immer in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle erstellt.
Grafische Gestaltung des Feuerwehrplans nach DIN 14095
Die DIN 14095 schreibt vor, wie Feuerwehrpläne gestaltet sein müssen. So wird gewährleistet, dass Feuerwehrpläne deutschlandweit gleich aussehen, wodurch sich Einsatzleiter der Feuerwehr schnell zurechtfinden. Das sind die normierten Vorgaben:
Format |
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Maßstab |
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Raster |
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Kartografische Richtung |
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Grafische Symbole |
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Tragende und raumabschließende Bauteile |
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Horizontale, vertikale Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr |
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Farben |
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Anzahl der Geschosse |
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Brandschutzwände |
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Legende |
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Inhaltliche Angaben |
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Angaben der Registriernummer, Seitenzahl |
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Digitale Form |
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Alle Abweichungen von diesen Anforderungen der DIN 14095 müssen Ersteller verbindlich mit der zuständigen Brandschutzbehörde abstimmen. Mit der vorliegenden Beschreibung von Struktur und Inhalt der DIN 14095 sollte es bereits möglich sein, den Aufwand für das Erstellen eines Feuerwehrplans abzuschätzen bzw. Feuerwehrpläne auf Normkonformität hin zu prüfen.
Weitere Unterstützung erhalten Verantwortliche für den betrieblichen Brandschutz mit dem Handbuch „Sicherheitshandbuch Brandschutz“. Dieses Basiswerk liefert bewährte Leitfäden, Hilfestellungen und Arbeitshilfen, um die gesetzlich geforderten Brandschutzmaßnahmen rechtssicher umzusetzen.
Hinweis: Für das korrekte Erstellen von Feuerwehrplänen sind neben der DIN 14095 weitere Normen bzw. Vorgaben zu beachten, wie z. B. die DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ oder DIN 5381 „Kennfarben“. Eine detaillierte Auflistung enthält das „Sicherheitshandbuch Brandschutz“.
Wird für jede bauliche Anlage ein Feuerwehrplan benötigt?
Nicht jeder Betreiber einer baulichen Anlage muss verbindlich einen Feuerwehrplan erstellen. Die Forderung nach der Anfertigung eines Feuerwehrplans kann sich aus behördlichen Anordnungen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Basis der einzelnen Landesbauordnungen oder aber auch direkt aus Sonderbauvorschriften (wie z. B. der Verkaufsstättenverordnung) ergeben.
Dies ist meist dann der Fall, wenn mit besonders gefährlichen Mitteln in größeren Mengen umgegangen wird und im Brandfall eine besondere Gefahr für Mensch oder Umwelt besteht.
Diese Inhalte gehören nicht in den Feuerwehrplan
Feuerwehrpläne enthalten lediglich die Informationen, die die Feuerwehr für die Durchführung ihres Einsatzes benötigt. Nicht zu den Inhalten von Feuerwehrplänen gehören deshalb:
- Selbsthilfeeinrichtungen
- Wandhydranten TYP „S“ nach DIN 14461-1 „Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen - Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem Schlauch“ für betriebliche Selbsthilfekräfte
- tragbare Feuerlöscher
- Löschdenken
- Brandschutzklappen
- Brandmelder
- Kennzeichnung von Rettungswegen
- Brandschutzordnung
- ggf. weitere Punkte, die für die Löschkräfte nicht relevant sind
Die genannten Punkte sind Bestandteile von Flucht- und Rettungsplänen, die im Betrieb für die innerbetriebliche Gefahrenabwehr aushängen.
Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Die neue Brandschutzmappe 2019“