Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Neufassung der Chemikalienverbotsverordnung
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Die Chemikalienverbotsverordnung wurde als „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse“ (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV) neugefasst und ist am 27.01.2017 in Kraft getreten. Ausschlaggebender Grund für die Novellierung der ChemVerbotsV waren hauptsächlich die neuen Entwicklungen im EU-Recht, insbesondere hinsichtlich der REACH- und CLP-Verordnung. [Mehr lesen]
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