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Betriebe und Gefahrstoffbeauftragte müssen bis zum 1. Juni 2017 Gemische mit alten Kennzeichnungen aus dem Regal räumen. Wie gefährliche Stoffe und Gemische dann gemäß der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. [Mehr lesen]
Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat auf Grund zahlreicher Entwicklungen im Chemikalienbereich einen Entwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes und weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften vorgelegt. [Mehr lesen]
Die Chemikalienverbotsverordnung wurde als „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse“ (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV) neugefasst und ist am 27.01.2017 in Kraft getreten. Ausschlaggebender Grund für die Novellierung der ChemVerbotsV waren hauptsächlich die neuen Entwicklungen im EU-Recht, insbesondere hinsichtlich der REACH- und CLP-Verordnung. [Mehr lesen]