Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

In seiner letzten Sitzung Ende Februar 2016 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas gebilligt. Damit dürfen E-Zigaretten und E-Shishas – auch im Versandhandel – nur noch an Erwachsene verkauft werden. Die Änderungen in den beiden betroffenen Gesetzen Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz treten am 01.04.2016 in Kraft. [Mehr lesen]
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