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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) endet bereits am 02.02.2023. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen beschloss die Bundesregierung in ihrer heutigen Sitzung diesen Schritt. Bis dahin gilt noch die derzeitige Fassung der Verordnung, nach der Unternehmen wieder strengere Vorgaben zum Infektionsschutz einhalten müssen. Wie steht es um Maskenpflicht, Homeoffice und Co.? [Mehr lesen]
Egal ob Bandscheibenvorfall im Büro oder Atemwegserkrankung durch Gefahrstoffe – in jedem Tätigkeitsfeld können Beschäftigte Berufskrankheiten entwickeln, wenn sie unter anhaltender Belastung leiden. Das kann zu teils langanhaltenden Personalausfall führen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass seine Angestellten solche Erkrankungen aufbauen. Welche anerkannten Berufskrankheiten gibt es und worauf müssen Arbeitgeber achten? [Mehr lesen]
Seit der Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 11.03.2021 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein Hygienekonzept für ihren Betrieb zu erstellen. Besonders aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist ein solches Konzept wichtig, in dem alle Maßnahmen zum Infektions- und Gesundheitsschutz festgehalten sind. Welche Vorgaben muss ein Betrieb beim Hygienekonzept beachten? [Mehr lesen]
Während der Corona-Krise ist es wichtig, die aktuell geltenden Regelungen zum Mindestabstand zu befolgen, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Damit der Abstand auch am Arbeitsplatz gewährleisten ist, muss der Arbeitgeber die Arbeitsräume und Verkehrswege der Beschäftigten so einrichten, dass sie den geltenden Abstandsregelungen entsprechen. Genaue Vorgaben zur Raumabmessung der Arbeitsräume und den Bewegungsräumen der Beschäftigten macht die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. [Mehr lesen]
Die fachgerechte Lüftung am Arbeitsplatz ist während der Corona-Pandemie wichtiger denn je. Um Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen, stellt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 konkrete Anforderungen an die Arbeitgeber hinsichtlich der Lüftung in Arbeitsstätten. Ergänzend zur ASR A3.6 hat die Bundesregierung eine Empfehlung zum infektionsgerechten Lüften während der Corona-Krise veröffentlicht. Aus dieser ergeben sich Vorgaben, die Arbeitgeber beachten müssen, um den Infektionsschutz ihrer Belegschaft zu sichern. [Mehr lesen]
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