Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Drohendes Bußgeld bei Mängeln am Aufzug
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Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

Drohendes Bußgeld bei Mängeln am Aufzug

Seit dem 1. Juni 2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015, die zuletzt im November letzten Jahres einer Änderung unterzogen wurde. Die BetrSichV soll u. a. dem Schutz Dritter beim Betrieb von Aufzugsanlagen dienen, denn nach Angaben der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) weisen über 50 % aller Aufzüge in Deutschland Mängel auf. Auf deren Instandhaltung muss mehr geachtet werden. [Mehr lesen]
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