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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die dazugehörige ASR V3 gibt vor, wie die fachlich korrekte Beurteilung aussieht und welchen Ablauf Arbeitgeber bei der Durchführung befolgen sollten. Welche Anforderungen stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und worauf müssen Arbeitgeber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung achten? [Mehr lesen]
Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden? [Mehr lesen]
Seit März 2022 gilt die Novellierung der ASR A1.8 „Verkehrswege“. Zu den wichtigsten Änderungen gehören u. a. die neuen Regelungen für Mindestbreiten der Verkehrswege für Fußgänger. Auch beinhaltet die ASR eine Begriffsklärung von Teilbereichen auf Baustellen, die zuerst Verkehrswege und anschließend Arbeitsplätze sind. Damit soll gezielt mehr Sicherheit in Betrieben und auf Baustellen sowie deren Umgebung gewährleistet werden. In unserem Fachartikel betrachten wir speziell die räumlichen Begebenheiten für Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge. Was kann bereits in der Planung beachtet werden? [Mehr lesen]
Arbeiten an hochgelegenen Orten wie Dächern unterliegen häufig einem erhöhten Risiko für Abstürze. Parallel dazu gibt es bei tiefergelegenen Arbeitsbereichen ein höheres Risiko für herabfallende Gegenstände. Um auch an diesen Orten den nötigen Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1. Sie enthält konkrete Vorschriften für Arbeitgeber, um die Beschäftigten vor Abstürzen und herabfallenden Objekten am Arbeitsplatz zu schützen. [Mehr lesen]
Sie sorgen dafür, dass bei Stromausfällen alle Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet sind, damit die Anwesenden das Gebäude sicher verlassen können: Sicherheitsbeleuchtungen, optische Leitsysteme und Leitmarkierungen. Arbeitsschutzrechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A3.4/7. Sie beschreibt Anforderungen zur Planung und Instandhaltung, die Arbeitgeber in ihrem Betrieb berücksichtigen sollten. [Mehr lesen]
Gemäß ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sollte die Temperatur in Büroräumen zwischen 20° und 26 °Celsius liegen, damit der Arbeitgeber den Arbeitsschutz und seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten erfüllt. Nicht selten muss er hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie prüfen Arbeitgeber, ob die Raumtemperatur in ihrem Betrieb zuträglich ist und welche Maßnahmen kommen für Büroräume infrage? [Mehr lesen]