Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.
Vielen Dank für Ihr Interesse !
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.
Sobald in einem Betrieb Gefahrstoffe zum Einsatz kommen, ist ein Gefahrstoffkataster oder -verzeichnis erforderlich. Die Gefahrstoffverordnung definiert konkrete Angaben zum Aufbau und den Zuständigkeiten. Doch warum ist ein gesondertes Gefahrstoffverzeichnis notwendig, wer muss es erstellen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein? [Mehr lesen]
In Deutschland müssen gefährliche Stoffe und Gemische, die in Verkehr gebracht werden, die nationalen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter erfüllen. Das gilt insbesondere für Stoffe und Gemische, von denen erhöhte Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen. Aber wofür braucht man Sicherheitsdatenblätter, wer muss sie erstellen und welche Vorschriften gelten bzgl. der Aufbewahrungspflichten? [Mehr lesen]
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV eine Substitutionsprüfung durchzuführen. Dabei sollen gefährliche Stoffe oder interne Verfahren mit weniger gefährlichen Elementen ersetzt werden. Wie eine solche Substitution abläuft und worauf Arbeitgeber dabei achten müssen, zeigt die TRGS 600. [Mehr lesen]
Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb und basiert auf den Vorgaben des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber muss die Betriebsanweisung allen Beschäftigten jederzeit frei zugänglich machen und bei Bedarf aktualisieren. Bei der Erstellung der Betriebsanweisung sind bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen zu beachten. [Mehr lesen]
Die TRGS 400 beschreibt die korrekte Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie wurde zuletzt im Juli 2017 aktualisiert und enthält verschiedene Vorgaben für Arbeitgeber. Wie sollte die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 aussehen und welche Änderungen müssen Arbeitgeber seitdem beachten? Hier ein Überblick. [Mehr lesen]
Am 28.04.2022 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 200 geändert. Das ist die erste Neuerung seit der erstmaligen Veröffentlichung im Juni 2014. Die Regel definiert Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung (BioStoffV) und gilt für alle Betriebe, die mit Biostoffen arbeiten. Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um die geänderten Anforderungen an die erforderliche Fachkunde zu erfüllen? [Mehr lesen]