Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Änderung der ASR V3a.2 – barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
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Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

Änderung der ASR V3a.2 – barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Am 24.03.2021 wurde die ASR V3a.2 um zwei Anhänge ergänzt. Sie beschreibt die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Neuerungen umfassen den Anhang A2.2, in dem es um Maßnahmen bei Bränden geht, sowie den Anhang A4.2, der die Anforderungen für Pausen- und Bereitschaftsräume regelt. [Mehr lesen]
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