Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Telearbeit (Homeoffice): Arbeitgeber müssen auch hier den Arbeitsschutz beachten
© baranq – stock.adobe.com
Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

Telearbeit (Homeoffice): Arbeitgeber müssen auch hier den Arbeitsschutz beachten

Bildschirmarbeitsplätze außerhalb des Betriebs werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen betitelt: Telearbeit, Homeoffice oder mobile Arbeit. Zudem gibt es eine Abgrenzung zur Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitgeber verlieren da schnell den Überblick darüber, welchen Verpflichtungen sie bezüglich des Arbeitsschutzes nachkommen müssen. Der ASTA bringt hier etwas Licht ins Dunkel. [Mehr lesen]
Die Gefahrstoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmenkonzept und Betriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellen. ► Jetzt informieren!
Die neuen Laborrichtlinien
"Die neuen Laborrichtlinien" bieten Ihnen verlässliche Handlungs- und Umsetzungshilfen für alle Regelungen rund um die Laborsicherheit. Jetzt bestellen!
Filter schließen
Filtern nach: