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Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist die Sicherstellung der Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Arbeit entstehende Risiken zu kontrollieren, soweit es in seiner Macht steht. Grundlage für diese Möglichkeit der Kontrolle sind insbesondere zwei Abschnitte des Arbeitsschutzgesetzes. Sicherheit am Arbeitsplatz funktioniert über die Einhaltung der Ge- und Verbote, die darin aufgestellt werden. Geltung beansprucht das Arbeitsschutzgesetz aber nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Der Kern des Arbeitsschutzes wird durch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers gelegt. [Mehr lesen]
Der Werk- und Objektschutz ist ein Aufgabenbereich von Sicherheitsfachkräften. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft inkl. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist eine Tätigkeit in diesem Bereich möglich – beim reinen Objekt- und Werkschutz reicht sogar bereits die Unterrichtung nach § 34a GewO aus. Wie bei jedem anderen Gewerbe auch sind dabei gewisse Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit einzuhalten. Wie würde ein Arbeitsalltag als Werk- und Objektschützer im Hinblick auf die Arbeitssicherheit aussehen? Welche Voraussetzungen sind für eine solche Tätigkeit mitzubringen? Worin liegt der Unterschied zwischen Werk- und Objektschutz? [Mehr lesen]
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