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Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist die Sicherstellung der Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Arbeit entstehende Risiken zu kontrollieren, soweit es in seiner Macht steht. Grundlage für diese Möglichkeit der Kontrolle sind insbesondere zwei Abschnitte des Arbeitsschutzgesetzes. Sicherheit am Arbeitsplatz funktioniert über die Einhaltung der Ge- und Verbote, die darin aufgestellt werden. Geltung beansprucht das Arbeitsschutzgesetz aber nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Der Kern des Arbeitsschutzes wird durch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers gelegt. [Mehr lesen]
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