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Sie sorgen dafür, dass bei Stromausfällen alle Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet sind, damit die Anwesenden das Gebäude sicher verlassen können: Sicherheitsbeleuchtungen, optische Leitsysteme und Leitmarkierungen. Arbeitsschutzrechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A3.4/7. Sie beschreibt Anforderungen zur Planung und Instandhaltung, die Arbeitgeber in ihrem Betrieb berücksichtigen sollten. [Mehr lesen]
Gemäß ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sollte die Temperatur in Büroräumen zwischen 20° und 26 °Celsius liegen, damit der Arbeitgeber den Arbeitsschutz und seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten erfüllt. Nicht selten muss er hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie prüfen Arbeitgeber, ob die Raumtemperatur in ihrem Betrieb zuträglich ist und welche Maßnahmen kommen für Büroräume infrage? [Mehr lesen]
Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber auf Hindernisse oder andere betriebliche Gefahrenquellen hinweisen können. Eine Möglichkeit besteht in der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, wie sie die ASR A1.3 vorschreibt. Sie enthält verschiedene Piktogramme und Vorgaben, um die Beschäftigten vor akuten Gefährdungen zu bewahren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Doch wann sind welche Kennzeichnungen erforderlich und wie müssen sie in der Praxis angebracht werden? [Mehr lesen]
Seit dem 24.03.2021 gibt es eine Neufassung der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 „Lärm“. Sie ersetzt die bis dahin gültige Fassung vom Mai 2018 und enthält zusätzliche Anforderungen für den Lärmschutz im Betrieb. Das sind die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche. [Mehr lesen]
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 befasst sich mit den Anforderungen an Pausenräume, Pausenbereiche und Bereitschaftsräume. Sie gibt zudem Auskunft über die Notwendigkeit von Einrichtungen zum Ausruhen für Schwangere und Stillende. Doch was sind die Unterschiede zwischen diesen Raumarten und was müssen Arbeitgeber gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachten? [Mehr lesen]
Arbeitgeber müssen die Arbeitsräume und Verkehrswege ihrer Beschäftigten so einrichten, dass sie den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Genaue Vorgaben zur Raumabmessung von Arbeits- und Bewegungsräumen liefert die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“. [Mehr lesen]
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