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Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren. [Mehr lesen]
Die neue TRBS 1203 wurde im Mai 2019 veröffentlicht und ersetzt die TRBS 1203 aus dem Jahr 2010. Sie wurde im Wesentlichen an die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst und folgt nun einer neuen Struktur. Neu ist insbesondere die Nennung von Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person je nach Art des Arbeitsmittels gemäß Anhang 3 der BetrSichV. [Mehr lesen]
Mit der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ wurde eine weitere Technische Regel für Betriebssicherheit neu gefasst. Die Technische Regel wurde an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst und setzt neue Schwerpunkte. [Mehr lesen]
Seit Mitte Mai 2018 können Betriebe auf die neu gefassten Technischen Regeln TRBS 1111 und TRBS 1001 zurückgreifen. Gerade die TRBS 1111 wurde umfassend geändert. Außerdem hat der Ausschuss für Betriebssicherheit die erste Empfehlung zur Betriebssicherheit veröffentlicht. [Mehr lesen]
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