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"Von Klassenfahrt ausgeschlossen – Gerichtsurteil verdeutlicht Bedeutung von Klassenbucheinträgen"


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Von Klassenfahrt ausgeschlossen – Gerichtsurteil verdeutlicht Bedeutung von Klassenbucheinträgen

© Sensay – stock.adobe.com

Ein Klassenbuch erfüllt zwei wichtige Funktionen im Schulalltag: Es enthält zum einen alle wichtigen Informationen über die Klasse, zum anderen dient es der Dokumentation des Unterrichtsgeschehens. Welche wichtige Bedeutung Klassenbucheinträge auch vor Gericht haben können, zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.

Welche Informationen beinhaltet ein Klassenbuch? 

Ein Klassenbuch enthält i. d. R. ein Schülerverzeichnis, den Stundenplan der Klasse, eine Übersicht über die Lehrerinnen und Lehrer, die die Klasse unterrichten, sowie eine Übersicht über die Klassenämter. Das ist der rein informative Teil von Klassenbüchern. 

Außerdem ist es Aufgabe der jeweiligen Lehrkraft, Klassenbucheinträge über die erreichten Unterrichtsziele zu machen, die als Dokumentation über den behandelten Unterrichtsstoff dienen. Manche Klassenbücher enthalten eine extra Spalte, in der Lehrerinnen und Lehrer die aufgegebenen Hausaufgaben notieren, sodass sich andere Klassenlehrer daran orientieren können, um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.

Neben den Fehlstunden und Fehltagen der einzelnen Schülerinnen und Schüler enthalten Klassenbucheinträge zudem Angaben zum Verhalten der Schülerinnen und Schülern. Wie wichtig diese Art der Klassenbucheinträge ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen.  

Besonders viel Platz für die notwendigen Klassenbucheinträge haben Lehrerinnen und Lehrer im „Klassenbuch“ der Forum Verlag Herkert GmbH. Es zeichnet sich u. a. durch eine robuste Verarbeitung aus. 

Urteil: Schüler wird aufgrund von Klassenbucheinträgen von der Klassenfahrt ausgeschlossen  

Das VG Aachen hatte über folgende Sachverhalte zu urteilen: Ein Gesamtschüler der 6. Klasse war in einem Zeitraum von wenigen Wochen wiederholt wegen Fehlverhaltens aufgefallen, was anhand der ordnungsgemäß getätigten Klassenbucheinträge nachvollziehbar war. Unter anderem hatte der Schüler die Anweisung des Sonderpädagogen der Schule missachtet, in einem separaten Klassenraum auf ihn zu warten. Der Schüler verließ einfach das Gebäude, weil er keinen Redebedarf sah. Auch seitens der Eltern war keine kooperative Einstellung zu vernehmen. 

Aufgrund dieser Vorkommnisse hatte die Teilkonferenz der Schule beschlossen, den Schüler wegen „Missachtung von Lehreranweisungen“ von der anstehenden Klassenfahrt auszuschließen. Dagegen hatten der Schüler und seine Erziehungsberechtigten einen gerichtlichen Eilantrag eingelegt, den das VG Aachen aus folgendem Grund ablehnte (Urteil vom 01.07.2019, Az. 9 L 752/19): 

Nach Auffassung des VG Aachen ist die Ordnungsmaßnahme der Schule rechtmäßig, weil sowohl die Klassenbucheinträge als auch Aussagen unterschiedlicher Lehrkräfte eindeutig belegen würden, dass beim betroffenen Schüler die Bereitschaft fehle, Lehreranweisungen zu befolgen. Im Rahmen einer Klassenfahrt sind Lehrerinnen und Lehrer jedoch besonders darauf angewiesen, dass Schülerinnen und Schüler Anweisungen Folge leisten, damit sie die ihnen obliegende Aufsichtspflicht verantwortungsbewusst ausüben können.   

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Quelle: juris

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Schule

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