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"Spielplatzprüfung: Checkliste zur Kontrolle von Schaukeln"


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Spielplatzprüfung: Checkliste zur Kontrolle von Schaukeln

©  Emmanuel – stock.adobe.com

Die Sicherheit auf Spielplätzen ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Kinder sorgenfrei toben können. Deshalb müssen Betreiber von Spielplätzen Faktoren wie Fallhöhe oder Bodenbeschaffenheit kontrollieren. Dabei ist jedes Spielplatzgerät gesondert zu prüfen. Mit dieser Checkliste gelingt die normgerechte Prüfung von Schaukeln.

Spielplatzprüfung ist nach DIN EN 1176 verpflichtend

Jeder, der einen Spielplatz betreibt – in der Regel sind das Kommunen – ist verpflichtet, Spielplätze regelmäßig zu prüfen und zu warten. Mittels einer Spielplatzprüfung wird kontrolliert, ob die Spielplatzgeräte intakt sind und noch den anerkannten Regeln der Technik gemäß der Normenreihe DIN EN 1176 entsprechen.

Kommen Spielplatzbetreiber ihrer Pflicht zur regelmäßigen Spielplatzprüfung nicht nach und ein Kind verunglückt, können sie dafür  haftbar gemacht werden. Auf der sicheren Seite sind Spielplatzbetreiber mit dem Buch „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“ , das alle Vorschriften der DIN EN 1176 beinhaltet und konkrete Handlungstipps gibt. 

Checkliste zur Spielplatzprüfung: Schaukeln

Die folgende Checkliste zur Spielplatzprüfung kann zur Kontrolle von Schaukeln herangezogen werden. Vor Anwendung sollte die Checkliste umfassend, sorgfältig und gewissenhaft anhand der Herstellervorgaben evaluiert werden. Zudem ist zu prüfen, ob aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Aktualisierung der Checkliste erforderlich sind.

lfd. Nr. Durchzuführende Arbeiten/Prüfkriterium Erfüllt? Erledigt? Bemerkung
Ja Nein teilw. Datum Signum
1

Platzierung auf dem Spielplatz

           
1.1 Die Schaukel ist so aufgestellt (z. B. im Randbereich), dass die Nutzer von umgebenden Spielflächen nicht unbeabsichtigt in den Schaukelbereich gelangen.            
1.2 Das Erfordernis einer Abgrenzung des Schaukelbereiches mit einem Zaun wurde geprüft.            
1.3 Eingezäunte Schaukelbereiche sind so gestaltet, dass der Schaukelbereich nur langsam betreten werden kann.            
1.4 Zäune befinden sich seitlich mind. 1,5 m neben dem Schaukelsitz entfernt.            
1.5 Der Abstand der Zäune vom Rand der Aufprallfläche (gemessen 0,867*L+ 1,75 m) in Schaukelrichtung beträgt mind. 1,5 m (ggf. Risikobeurteilung).            
1.6 Die Anordnung von Zäunen zur Schaukelabgrenzung wurde einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen.            
1.7 Falls eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wurden die Abhängigkeit vom Umfeld, Schaukel- und Sitztyp berücksichtigt (größte Gefahr bei großen Schaukeln mit offenen Sitzen, kleinste Gefahr bei kleinen Schaukeln mit Wiegen).            
 2

Bodenfreiheit 

           
2.1 Zur Ermittlung der Bodenfreiheit wird der Boden unter allen Schaukelsitzen eingeebnet und auf die Höhe der Markierungen der Spielebene an den Pfosten gebracht.            
  Bei Bedarf werden stoßdämpfende Böden aus Einzelpartikeln aufgefüllt.            
2.2 Art des Schaukelsitzes  Mindestwert in cm für Schaukeln nach
DIN 7926 DIN EN 1176-2 der Ausgabe
1998 2003  2008 2017  
  Schaukelsitze für Einzelbenutzer 40 35 35 35 35  
Nestschaukeln gemessen unter dem tiefsten Punkt, ggf. mit Durchhang   40 40 40    
Gruppenschaukelsitze mit nachgiebigem unteren Teil, gemessen von der Unterseite des festen Teils in ungünstigster Stellung         40  
Gruppenschaukelsitze mit festem unteren Teil         45  
Kontaktschaukeln mit senkrechtem Reifen   100 100 100 100  
 3

Mindestfreiraum, Richtungsstabilität, Sitzfreiraum bei Einpunktschaukeln

           
 3.1 Der Abstand C zwischen Sitzen und Gerüst beträgt mind. 20 % der Abhängungslänge zzgl. 20 cm.            
 3.2 Bei einer Gruppenschaukel (ab 2017) beträgt der Abstand C zwischen Sitz und Gerüst mind. 20 % Schaukelabhängung zzgl. 40 cm            
 3.3 Der Abstand S zwischen nebeneinanderhängenden Sitzen beträgt mind. 20 % der Abhängungslänge zzgl. 30 cm.            
 3.4 Bei flexiblen Sitzen (Gurtsitze) wurden bei der Messung von den Abständen C und S die Abhängepunkte G in einem Abstand von 40 cm eingehalten.            
 3.5 Der Abstand F zwischen den Abhängungen an der Drehachse ist mind. um 5 % der Abhängungslänge größer als der Abstand G an den Sitzen.            
3.6 Bei Gruppenschaukeln / Kontakt- bzw. Nestschaukeln (bis 2017) / Gruppen-schaukelsitzen in Typ 1 Schaukeln ist der Abstand F um mind. 30 % der Abhängungslänge größer als der Abstand G an den Sitzen.            
3.7 Bei einer Gruppenschaukel (ab 2017) enthält das Schaukelfeld nur einen Sitz.            
3.8 Bei einer Nestschaukel (bis 2017) beträgt der Abstand C zwischen Gerüst und Sitz – 1 m über der Oberkante des Schaukelringes – mind. 60cm (Bei-blatt 1 2009).            
3.9 Bei einer Kontaktschaukel beträgt der Abstand von der Sitzoberkannte zur Zentralachse bei 90 °/ rechtwinkliger Auslenkung mind. 40 cm (zwischen den Sitzoberkanten also 80 cm).            
3.10 Bei Einpunktschaukeln beträgt der Sitzfreiraum mind. 40 cm (ausgenommen der Abstand zum Tragarm).            
3.11 Bei Einpunktschaukeln ist am Tragbalken angebrachtes Schutzmaterial unbeschädigt und wirksam.            
4

Abhängungen, Freie Fallhöhe

           
4.1  Abhängungen sind nicht völlig starr; üblicherweise kurzgliedrige Rundstahl-ketten.            
 4.2

Die maximale Öffnung der Ketten in irgendeine Richtung beträgt 8,6 mm
(8,6 mm-Rundstab).

           
 4.3 An Verbindungsstellen, an denen sich der 8,6 mm-Rundstab einführen lässt, lässt sich auch ein 12-mm-Rundstab einführen            
 4.4 Verschlissene Ketten oder Kettenglieder werden spätestens gewechselt, wenn der Durchmesser des Rundstahls um 30 % vermindert ist.            
 4.5 Alle Lager sind leichtgängig und der Verschleiß liegt innerhalb der vom Hersteller zulässigen Grenzen.            
4.6  Die Abhängungen bei Einpunktschaukeln können sich nicht zusammendrehen.            
4.7  Bei Einpunktschaukeln ist ein speziell konstruiertes Kreuzgelenk (Kardangelenk) eingesetzt.            
 4.8 Die Kreuzgelenke von Einpunktschaukeln werden nach Herstellerangaben gewartet            
 4.9 Falls kein speziell konstruiertes Kreuzgelenk eingesetzt wird, ist eine zweite Haltevorrichtung vorhanden, die verhindert, dass der Schaukelsitz herunter-fällt, wenn die Hauptbefestigung zwischen den Ketten / Seilen und der Trag-konstruktion versagt (Pflicht ab DIN EN 1176-2:2017).            
 4.10 Zusätzlich angebrachte Sicherungen an den Hauptbefestigungen sind sicher befestigt und unversehrt.            
4.11 Die freie Fallhöhe beträgt max. 3m.            
4.12 Die freie Fallhöhe wurde bei einer 60°-Auslenkung von der Sitzmitte zur Spielebene gemessen oder nach den Formeln in DIN EN 1176-2 berechnet.            
4.13 Bei Gruppenschaukeln (bis 2017 Nestschaukeln) wurde die Fallhöhe bei einer 60°-Auslenkung als Abstand von der obersten Kante des Nestes / Korbes gemessen oder nach der Formel in DIN EN 1176-2 berechnet.            
5

Schaukelsitze 

           
5.1  Alle Schaukelsitze sind unbeschädigt.            
 5.2 Für alle Schaukelsitze liegt eine Herstellerbescheinigung vor, dass die folgenden Werte für Beschleunigung und Flächenpressung nicht überschritten werden.            
  Schaukelsitz/Typ (Beschleunigung in g; Flächenpressung in N/cm 2 )            
Flacher Schaukelsitz (50; 90)            
Senkrechter Reifensitz (50; 90)            
Wiegenschaukelsitz (50; 90)            
Gruppenschaukelsitz Ø ≤ 90 cm (50; 90)            
Gruppenschaukelsitz Ø > 90 cm (120; 90)            
Gr.-schaukelsitz Breite > 90 cm (120; 90)             
5.3 Für alle Schaukel- und Reifensitze liegt eine Herstellerbescheinigung vor, dass der Werkstoff gesundheitlich unbedenklich ist.            
5.4 Wenn eine Rückenlehne vorhanden und die Schaukel in Bewegung ist, ändert sich der Winkel zwischen Rückenlehne und Sitzflächen nicht.            
5.5  Bei Schaukelsitzen mit Rückenlehne beträgt der lichte Abstand zwischen Sitzfläche und Rückenlehne zwischen 60 mm und 75 mm.            
5.6  Bei Kontaktschaukeln sind die Sitze (z. B. senkrechte Reifensitze, flache Sitze mit Haltebügel) so ausgeführt, dass ein Abspringen in Richtung Zentralachse erschwert wird.             
6

Gerüst 

           
6.1  Das Gerüst ist standsicher und unbeschädigt.            
 6.2 Alle Pfosten sind fest mit den Fundamenten verbunden.            
 6.3 Holzpfosten sind insbesondere im Erdübergangsbereich frei von Fäulnis (Klopfprobe, ggf. Bohrwiderstandsmessung)            
 6.4 Der Schaukelbalken ist ohne Beanstandungen.             
6.5 Niederschlagswasser läuft vom Schaukelbalken ab und kann nicht in Verschraubungen eindringen.            
6.6 Der Schaukelbalken hat von oben betrachtet keine Verwitterungserscheinungen.            
6.7 Die Prüfung erfolgte nach Herstellervorgaben.            
6.8 Sind mehr als zwei Schaukelsitze in einem Gerüst untergebracht, sind die Schaukelfelder unterteilt.            
7

Aufprallfläche, Fallraum, Freiraum

           
7.1  Die Aufprallfläche entspricht den Vorgaben sowohl des Herstellers als auch des Planers            
 7.2 Nach beiden Seiten der Schaukel entspricht die Mindestlänge der Aufprallfläche der Teillänge bei einer 60°-Auslenkung zzgl. eines festgesetzten Abstandes C von 2,25 m.            
 7.3 Die Breite der Aufprallfläche beträgt bei Sitzen bis 50 cm Breite mind. 1,75 m.            
 7.4 Die Breite der Aufprallfläche beträgt bei Sitzen, die breiter als 50 cm sind, 1,75 m plus die über 50 cm hinausgehende Breite.            
7.5 Die Aufprallfläche hat die der Fallhöhe entsprechenden stoßdämpfenden Eigenschaften (erzwungene Bewegung).            
7.6 Der Fallraum ist frei von Fremdkörpern, z. B. hineingewachsene Äste            
7.7 Der Fallraum überschneidet sich nicht mit den Fallräumen anderer Spielplatzgeräte.            
7.8 Die runde Aufprallfläche bei Einpunktschaukeln ist in alle Richtungen mind. so groß wie die berechnete Länge A und C.            
7.9 Weggespieltes Bodenmaterial wird regelmäßig eingeebnet.            
7.10 Die Schichtdicke von losem Bodenmaterial ist ausreichend.            
7.11 Fremdstoffe werden von der Aufprallfläche regelmäßig entfernt.            
7.12 Im Rindenmulch ist kein Schimmelbefall erkennbar.            
7.13 Synthetisches Bodenmaterial wird nach Herstelleranleitung gepflegt und gereinigt.            
7.14 Synthetisches Bodenmaterial wird nach Herstellerangaben ausgetauscht.            
7.15 Bei Anbauschaukeln ist ein zusätzlicher Freiraum von 1,5 m vorhanden.            
7.16 Der zusätzliche Freiraum von Anbauschaukeln ist ohne Stolperstellen.            
7.17 Durch zusätzliche Maßnahmen (Brüstungen, Geländer) ist gewährleistet, dass Benutzer anderer Geräte nicht unbeabsichtigt in den Schaukelbereich gelangen.            
8

Fundament, Sonstiges 

           
 8.1 Es sind keine Beeinträchtigungen im Fundamentbereich feststellbar.            
8.2 Es ist die Herstellerkennzeichnung mit DIN-Angabe vorhanden.            
8.3 Instandsetzungen wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert.            

Quelle: „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“ (erstellt durch GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG)

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