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Grundsätze und Nachweispflichten der Steuerfreiheit (z.B. Gelangensbestätigung)

 

Güterlieferungen in andere EU-Staaten (Versendungen), aber auch in Drittländer (Exporte) sind nach deutschem Recht von der Umsatzsteuer befreit.

Die Rechnungslegung kann allerdings nur ohne deutsche Umsatzsteuer erfolgen, wenn der liefernde Unternehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllt!

 

Im Umsatzsteuergesetz und in der Umsatzsteuer-durchführungsverordnung sind diese Anforderungen an die Verbringensbelege, wie z. B. bei der Gelangensbestätigung, genau geregelt.

 

Auf über 10 Seiten erfahren Sie alles zu den Themen:

  • EU-Lieferungen: Grundsätze für die Steuerfreiheit
  • EU-Lieferungen: Nachweispflichten
  • Drittlandslieferungen (Ausfuhren): Grundsätze der Steuerfreiheit
  • Drittlandslieferungen: Nachweisbelege


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