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Vorlage + Hinweise zum Ausfüllen einer Unfallanzeige
Hat ein Arbeitsunfall zur Folge, dass der Versicherte mindestens drei Tage arbeitsunfähig ist, muss der Unfall dem Unfallversicherungsträger anhand der Unfallanzeige gemeldet werden (§ 193 SGB). Dazu wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 64 2016 S. 3097) neue Vordrucke veröffentlicht.
Diesen Vordruck stellen wir in unserem kostenlosen Merkblatt zur Verfügung. Zudem haben wir die wichtigsten Informationen und hilfreiche Tipps zur Unfallmeldung zusammengefasst.
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