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Checkliste "Überprüfung von Leitern und Tritten"
Checkliste: Überprüfung von Leitern und Tritten
Immer wieder kommt es bei Tätigkeiten mit Leitern zu Unfällen mit Absturzgefahr. Darunter fallen Arbeiten mit Stehleitern, Anlegeleitern und Tritten, z. B. beim Auswechseln von Glühlampen oder beim Reinigen von Dachrinnen.
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit auch von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Sachkündige müssen Leitern und Tritte daher wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Die nachfolgende Checkliste hilft ihnen dabei.
Die Checkliste orientiert sich an der Vorlage aus der DGUV Information 208-016.
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