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Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen
Das Arbeitsschutzgesetz fordert seit Ende 2013 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Auch mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015 wurden psychische Belastungen und ergonomische Gesichtspunkte in die Verordnung mit aufgenommen.
Psychische Belastungen sind für Mitarbeiter und die Unternehmen ein zunehmendes Problem. Denn die Leistungsanforderungen in den Betrieben werden komplexer und das bei geringeren Zeitvorgaben und höheren Qualitätsansprüchen.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung können psychische Belastungen frühzeitig identifiziert und negative Fehlbeanspruchungsfolgen vermieden werden.
Sie erhalten mit diesem Merkblatt:
- Kurzerläuterung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Checkliste „Ist-Stand der Durchführung im Unternehmen“
Sehen Sie hier einen Ausschnitt aus der Checkliste:
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