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Neufassung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen
Die Überarbeitung der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ist in Kraft getreten. Es wurden Konkretisierungen im Bereich der erhöhten Brandgefährdung eingefügt, die dem Anwender mehr Informationen und Hilfestellung bei seinen Entscheidungen geben sollen.
Die Bekanntmachung erfolgte nun am 18.05.2018 durch das GMBl.
Welche Änderungen genau beschlossen wurden und was damit auf Brandschutzverantwortliche zukommt, erfahren Sie in unserem kostenlosen Fachartikel.
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