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Die wichtigsten Fragen rund um den Arbeitsschutzausschuss
Seine Zusammensetzung, Aufgaben sowie Teilnehmer - inklusive Vorlage zur Einladung.
Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz sind Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, der die Aufgabe hat, Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und die Zusammenarbeit der im Betrieb verantwortlichen Stellen zu sichern und zu fördern.
Die wichtigsten Fragen rund um den ASA inkl. einer nützlichen Mustervorlage für eine korrekte Einladung zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses haben wir für Sie zusammengestellt.
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