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Erbbaurecht im Wohnungsbau
Das Erbbaurecht stellt eine Möglichkeit dar, mehr Wohnungen zu bezahlbaren Preisen zu schaffen.
Zudem verhindert das Erbbaurecht Bodenspekulationen, indem es eine Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem darauf stehenden Gebäude ermöglicht. Der Grundstückseigentümer – z.B. die Kommune – kann also Bauland zur Verfügung stellen, ohne seinen Grund und Boden verkaufen zu müssen.
Auch auf die Nutzung der Grundstücke können Erbbaurechtsgeber langfristig Einfluss nehmen, indem sie entsprechende Inhalte in den Erbbaurechtsvertrag aufnehmen. So kann z.B. der Eigentümer der Immobilie verpflichtet werden, diese für den Mietwohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
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- Was ist das Erbbaurecht?
- Wie errechnet sich der Erbbauzins?
- Was gehört in den Vertrag?
- Steuerliche Aspekte
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