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Bauhelfer aus Westbalkanstaaten
Westbalkanregelung – ein Fallbeispiel
Die Westbalkanregelung ermöglicht es Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung zu erhalten und dies unabhängig von einer formalen Qualifikation. Die Regelung ist derzeit bis Ende 2020 befristet, soll aber laut Kabinettsbeschluss vom 26.08.2020 bis einschließlich 2023 verlängert werden. Neu eingeführt werden soll ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.
Mit diesem kostenlosen Gratis-Download erhalten Sie ein klar strukturiertes Fallbeispiel, das aufzeigt
- welcher Aufenthaltstitel zu beantragen ist,
- welche Erteilungsvoraussetzungen dafür vorliegen müssen und
- wie der Aufenthaltstitel zu erlangen ist.
Eine knappe Checkliste ist ebenfalls enthalten.
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