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Die wesentlichen Änderungen in der Neufassung der HOAI
Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 04.07.2019 entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen Europäisches Recht (EU-Dienstleistungsrichtlinie) verstößt.
Diesen Verstoß gegen EU-Recht muss die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat innerhalb
eines angemessenen Zeitraums beseitigen. In einem ersten Schritt wurde das Gesetz zur Regelung
von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) geändert. In der Folge kann dann die HOAI neu
formuliert werden, damit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Genüge getan wird.
Über die wichtigsten Änderungen der HOAI 2021 erhalten Sie hier einen Überblick.
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