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Flucht- und Rettungspläne
In jeder Arbeitsstätte müssen Flucht- und Rettungspläne vorhanden sein, sofern Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Genau so steht es in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) unter § 4 „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“.
Als gesetzliche Anforderung an Arbeitgeber, Betreiber und Unternehmer stellt dies einen wesentlichen Pfeiler für die Sicherheit von Personen dar. In Flucht- und Rettungsplänen stecken jedoch so viel mehr Informationen, die sowohl für Mitarbeitende als auch für Besucher und Fremdfirmen wichtig sind.
Der kostenlose Leitfaden Flucht- und Rettungspläne informiert Sie über
- die wesentlichen Grundsätze,
- relevante Auszüge aus der ASR
die für Sie und Ihr Unternehmen bei der Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans wichtig sind.
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